Urheberrecht an Produktfotos

Hallo!
Folgende Fälle, konstruiert aus Thread weiter unten.
Fall 1: Verkäufer kennt das Urteil unten und legt seine OVP
in einen Scanner, schneidet das Produktfoto aus und zeigt
dies bei Ebay als „Produktfoto“ eben.

Fall 2 : Verkäufer fotografiert das Gerät selbst, allerdings macht er
auch ein Foto von der OVP.

Ist hier ein Verstoss gegen das Urheberrecht vorhanden ?

MfG

Hi,

Fall 1: Verkäufer kennt das Urteil unten und legt seine OVP
in einen Scanner, schneidet das Produktfoto aus und zeigt
dies bei Ebay als „Produktfoto“ eben.

Ich verstehe jetzt nicht, wo da der Unterschied sein soll. Ist doch egal, ob ich das Produktfoto einscanne, fotokopiere oder abfotographiere. In allen Fällen ist das urheberrechtlich geschützte Werk ohne Erlaubnis vervielfältigt und genutzt worden.

_ § 16 UhrG Vervielfältigungsrecht
(1) Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft, in welchem Verfahren und in welcher Zahl.
(2) Eine Vervielfältigung ist auch die Übertragung des Werkes auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe von Bild- oder Tonfolgen (Bild- oder Tonträger), gleichviel, ob es sich um die Aufnahme einer Wiedergabe des Werkes auf einen Bild- oder Tonträger oder um die Übertragung des Werkes von einem Bild- oder Tonträger auf einen anderen handelt._

Fall 2 : Verkäufer fotografiert das Gerät selbst, allerdings
macht er
auch ein Foto von der OVP.

Hierbei ist fraglich, wie die Verpackung in dem Photo auftaucht. Geschützt ist ja in erster Linie die Abbildung auf der Verpackung, die wie oben ausgeführt geschützt sind. Ein undeutliches Photo der erpackung im Hintergrund könnte evtl. jedoch zulässig sein. Aber das ist sicherlich eine Einzelfallentscheidung auf die ich mich nicht verlassen würde. Deswegen im Zweifelsfall also lieber die Verpackung weglassen.

Gruß,