Urheberrecht an Programmierung als Angestellter?

Hallo!

Hat ein Programmierer Urheberrechte an seinen Programmen, die er im Rahmen einer Angestelltentätigkeit entworfen hat? Darf er also die Programme selbstständig weiterentwickeln und vermarkten oder der Firma die Nutzung seiner Programme sogar verbieten?
Und gibt es einen rechtlichen Unterschied zwischen der compilierten Software und dem bloßen Quelltext?

Es sind so viele Fragen, aber ich bin noch Anfänger in diesem Bereich,
daher würde ich über hilfreiche Kommentare in dieser Sache sehr freuen.

Viele Grüße

kallitüll

Abend!

Hat ein Programmierer Urheberrechte an seinen Programmen, die
er im Rahmen einer Angestelltentätigkeit entworfen hat?

Nein.

Darf
er also die Programme selbstständig weiterentwickeln und
vermarkten

Nein.

oder der Firma die Nutzung seiner Programme sogar verbieten?

Nein.

Und gibt es einen rechtlichen Unterschied zwischen der
compilierten Software und dem bloßen Quelltext?

Nein.

Es sind so viele Fragen, aber ich bin noch Anfänger in diesem
Bereich,
daher würde ich über hilfreiche Kommentare in dieser Sache
sehr freuen.

Für all diese Dinge bekommt der AN ein Gehalt.

GRuß
Stefan

Das ist falsch
Hallo,

deine Antwort ist schlicht weg falsch.

Die Urheberrechte hat stets der Urheber selbst. Diese können kraft Gesetzes nicht übertragen werden. Lediglich die Übertragung der Nutzungsrechte kann vertraglich vereinbart werden. Die Betonung liegt hier klar auf „kann“. Ansonsten hat der Urheber alle gesetzlichen Rechte.

Die Antwort auf die drei ersten Fragen lautet daher grundsätzlich „JA“.

Für all diese Dinge bekommt der AN ein Gehalt.

Gruß

S.J.

Hallo,

Hat ein Programmierer Urheberrechte an seinen Programmen, die
er im Rahmen einer Angestelltentätigkeit entworfen hat? Darf
er also die Programme selbstständig weiterentwickeln und
vermarkten oder der Firma die Nutzung seiner Programme sogar
verbieten?

Ja. Es sei denn, im Arbeitsvertrag ist etwas hinsichtlich der Nutzungrechte geregelt.

Gruß

S.J.

Morgen!

Die Urheberrechte hat stets der Urheber selbst. Diese können
kraft Gesetzes nicht übertragen werden.

OK, da habe ich ein wenig schnell geschossen.

Die Antwort auf die drei ersten Fragen lautet daher
grundsätzlich „JA“.

Grundsätzlich hast du möglicherweise recht, praktisch gibt es sowas
nicht.

Darf er also die Programme selbstständig weiterentwickeln und :vermarkten oder der Firma die Nutzung seiner Programme sogar :verbieten?

Du meinst die Entwickler von SAP können den Verkauf verbieten?
Wozu gibt es eigentlich das Gehalt?
Kannst du mir einen Arbeitgeber zeigen, der Arbeitsergebnisse
seinen Mitarbeitern überläßt?

Gruß
Stefan

Das ist falsch
Hallo,

deine Antwort ist schlicht weg falsch.

Hat ein Programmierer Urheberrechte an seinen Programmen, die
er im Rahmen einer Angestelltentätigkeit entworfen hat? Darf
er also die Programme selbstständig weiterentwickeln und
vermarkten oder der Firma die Nutzung seiner Programme sogar
verbieten?

Ja. Es sei denn, im Arbeitsvertrag ist etwas hinsichtlich der
Nutzungrechte geregelt.

Zumindest für Computerprogramme gilt, das der Arbeitgeber _automatisch_ die Verfügungsrechte erhält, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen seines Jobs diese Programme entwickelt. Es _kann_ natürlich vertraglich anders geregelt werden.

Gruß, DW.

ums mal auf nen rechtlichen § zu beschränken:

http://dejure.org/gesetze/UrhG/69b.html

hab da letztens auch noch nen urteil zu gelesen, finde es aber gerade net wieder.

Danke!
Hi!

Ich wollte schon nach Quellen fragen :smile:

LG
Guido

Hallo,

Zumindest für Computerprogramme gilt, das der Arbeitgeber
_automatisch_ die Verfügungsrechte erhält, wenn der
Arbeitnehmer im Rahmen seines Jobs diese Programme entwickelt.
Es _kann_ natürlich vertraglich anders geregelt werden.

ich lasse mich ja gerne eines besseren belehren aber ohne Angabe der Rechtsgrundlage fällt mir das immer ein wenig schwer.

Gruß

S.J.

Hallo,

zunächt sei angemerkt, dass die ursprüngliche Frage abzielte. Dass das häufig vertraglich anders geregelt wird steht auf einem anderen Blatt.

Du meinst die Entwickler von SAP können den Verkauf verbieten?

SAP hat sicher entsprechende Klauseln in den Verträgen.

Kannst du mir einen Arbeitgeber zeigen, der Arbeitsergebnisse
seinen Mitarbeitern überläßt?

Du glaubst gar nicht, wieviele AG solche Dinge im Arbeitsvertrag nicht regeln.

Gruß

S.J.

Hallo,
siehe Post von Phillip: http://dejure.org/gesetze/UrhG/69b.html
Natürlich muss man dabei berücksichtigen, dass Urheberrecht und Verwertungsrecht nicht das gleiche ist.
Gruß
loderunner (ianal)

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[MOD] Was soll das jetzt?
Hi!

Wieso beharrst Du eigentlich auf Deine Meinung, obgleich sie mit eindeutigem (und ausnahmsweise verständlichem) Gesetzestext widerlegt ist?

VG
Guido

Gegenfrage…
Zuerst eine Gegenfrage: Hat der Arbeitnehmer eine Software entwickelt, die sich in Bezug auf das Software-Patentrecht als „Erfindung“ titulieren ließe, d.h. welche wichtige, neue, bis dato unbekannte Technologien und Algorithmen umsetzt?
Wenn ja, würde das ArbNErfG greifen, wonach eine dem AG meldepflichtige Erfindung entstanden wäre und der übliche Prozess einzuhalten wäre.

Wenn nein, wäre wohl zu fragen, ob der AN mit der Entwicklung der SW direkt oder indirekt beauftragt war, denn die Erfüllung eines Auftrags ist die reguläre Dienstpflicht des Arbeinehmers und begründet keine zusätzlichen Ansprüche über das vertraglich vereinbarte Gehalt hinaus.

Hat ein Programmierer Urheberrechte an seinen Programmen, die er im Rahmen einer Angestelltentätigkeit entworfen hat?

Schlimmstenfalls könnte dies im Rechtsstreit dazu führen, dass der AG dem AN dieses Recht zugesteht, dann aber eine Gegenklage einreicht wegen Zweckentfremdung der Arbeitszeit und privatem Mißbrauch von Arbeitgeber-Eigentum.

Darf er also die Programme selbstständig weiterentwickeln

Das jedenfalls.

und vermarkten

Das geht nur unter gewissen Bedingungen.
Zuerst muss er sicherstellen, dass die SW frei von Rechten Dritter ist - und das ist ganz schnell nicht mehr gegeben, wenn er z.B. Prozesse oder Strukturen eingearbeitet hat, welche beim AG zum Einsatz kommen.
Schlimmstenfalls begibt er sich dann nämlich selbst auf das Glatteis des Urheberrechtsbruchs. Kann der AN beweisen, dass er für die SW keinerlei Knowhow nutzt, welches ihm der AG zur Verfügung gestellt hat?

oder der Firma die Nutzung seiner Programme sogar verbieten?

Das wird man in der Praxis nicht durchbekommen, und selbst wenn könnte die Firma im Gegenzug mit einer Klage auf Schadensersatz ankommen, wenn der AN dem AG die Nutzung der SW zuvor angeboten hatte und man davon ausgehen konnte, dass eine kostenfreie Integration der SW in die eigenen Prozesse bereits vereinbart ist. Und das ist es normalerweise, wenn ein AN einem AG ein während der Arbeitszeit entwickeltes Produkt zur Verfügung stellt.

Und gibt es einen rechtlichen Unterschied zwischen der compilierten Software und dem bloßen Quelltext?

Siehe Gnu Public License :wink:

Aus der Praxis kann ich soviel sagen:
Die Rechte für SW, welche der AN im Rahmen seiner regulären Arbeitszeit entwickelt hat, liegen normal beim Arbeitgeber.
Allerdings ist der AN nicht zu Wartung und Pflege der Software nach Ablauf seines Beschäftigungsverhältnisses verpflichtet.
Das heißt, wenn der AN eine Software übergibt, welche nicht für die Ewigkeit gedacht ist, trägt der Arbeitgeber auch das Risiko einer Fehlfunktionalität.
Läßt man die Software stillschweigend in das geistige Eigentum des AG übergehen, und jener setzt die SW in zentralen Prozessen ein, dann sind oft hohe wirtschaftliche Interessen mit dem Einsatz der SW verbunden.

Daraus kann natürlich in Bezug auf Wartung, Pflege, Erweiterung, Dokumentation und Schulung etc. ein lukrativer Service-Vertrag für den ehemaligen AN entstehen ^^

Ein mutwilliges Einbauen von Fehlern kurz vor Ende der Arbeitszeit kann jedoch rechtliche Konsequenzen haben und ähnlich wie Sabotage geahndet werden.

@ [MOD] Was soll das jetzt?
Hallo,

Wieso beharrst Du eigentlich auf Deine Meinung, obgleich sie
mit eindeutigem (und ausnahmsweise verständlichem)
Gesetzestext widerlegt ist?

wo tue ich das in meinem Beitrag, auf den du hier antwortest?

Ist das jetzt Aufgabe der Mods, die User hier zu maßregeln?

Gruß

S.J.

[MOD] Cool down!
Hi!

wo tue ich das in meinem Beitrag, auf den du hier antwortest?

Du stellst den Gesetzestext mit Deiner Anmerkung, dass viele Unternehmen eine Regelung nicht treffen (nochmal: Sie ist überflüssig) zumindest in Frage.

Ich muss mich aber wohl entschuldigen, da Deine Antwort früher kam als die direkte Antwort auf Dein Statement von loderunner - also sorry!
aber das Gesetz stand ganz oben schon vorher g

Lass uns die Sache begraben, ok?

Friedenspfeife reichende Grüße
Guido, der gar nicht mehr raucht