hat der Schöpfer eines Werkes, welches die nötige Schöpfungshöhe erreicht, das Urheberrecht an seinem Werk, wenn dieses als „strafrechtlich Relevant“ einzustufen ist?
Ein Beispiel:
Ein Musiker schafft ein Lied in welchem Kinderpornographie verherrlicht wird.
Was ich schreibe, ist nur eine Vermutung. Ich denke, dass der Text urheberrechtlich schon geschützt ist. Ansonsten dürften keine Krimis erscheinen, weil ja auch dort über Mord und Totschlag geschrieben wird (okay, micht in allen), und Verbrechen sind ja nun auch verboten…
Ich kann mir allerdings vorstellen, dass bei der Verherrlichung von Gewalt/Kinderpornographie der Index zuschlägt und ein gerichtliches Verbot ausgesprochen wird.
Urheberrecht bleibt Urheberrecht. Wenn das Werk auch noch aus moralischen oder juristischen Gründen auf den Index kommt, gibt es eher einen Grund mehr, dass niemand es kopieren sollte.
hat der Schöpfer eines Werkes, welches die nötige
Schöpfungshöhe erreicht, das Urheberrecht an seinem Werk, wenn
dieses als „strafrechtlich Relevant“ einzustufen ist?