Hallo,
mal angenommen Herr xy hätte eine private Internetseite die sich mit seinem Hobby befasst. Mal angenommen dies sei eine Sportart wie z.B. Tennis.
Weiterhin angenommen Herr xy trift bei einer Veranstaltung Prominente seiner Sportart, wie z.B. Herr Becker, Frau Graf, oder oder … und einiger dieser Prominenten unterschreiben ihm eine Autogrammkarte.
Dürfte Herr xy Bilder dieser Autogrammkarte auf seiner Internetseite veröffentlichen (denn die Autogrammkarten sind ja in seinem Besitz und Eigentum) oder könnte Herr xy dadurch mit dem Urheberrecht (oder einem anderen Gesetz) in Konflikt oder sonstwie in Regress- oder Schadensersatzforderungen geraten?
Danke und Gruß,
mΔx