Urheberrecht (Autogrammkartenbilder im Internet)

Hallo,

mal angenommen Herr xy hätte eine private Internetseite die sich mit seinem Hobby befasst. Mal angenommen dies sei eine Sportart wie z.B. Tennis.

Weiterhin angenommen Herr xy trift bei einer Veranstaltung Prominente seiner Sportart, wie z.B. Herr Becker, Frau Graf, oder oder … und einiger dieser Prominenten unterschreiben ihm eine Autogrammkarte.

Dürfte Herr xy Bilder dieser Autogrammkarte auf seiner Internetseite veröffentlichen (denn die Autogrammkarten sind ja in seinem Besitz und Eigentum) oder könnte Herr xy dadurch mit dem Urheberrecht (oder einem anderen Gesetz) in Konflikt oder sonstwie in Regress- oder Schadensersatzforderungen geraten?

Danke und Gruß,
mΔx

Hallo,

Dürfte Herr xy Bilder dieser Autogrammkarte auf seiner
Internetseite veröffentlichen (denn die Autogrammkarten sind
ja in seinem Besitz und Eigentum
) oder könnte Herr xy dadurch
mit dem Urheberrecht (oder einem anderen Gesetz) in Konflikt
oder sonstwie in Regress- oder Schadensersatzforderungen
geraten?

Gegenfrage: Wenn ich eine CD oder DVD kaufe, befindet sich diese ja auch in meinem Besitz und Eigentum. Darf ich diese dann ins Internet stellen und/oder massenhaft kopieren?

Nein. Selbstverständlich nicht. Denn aus dem Eigentum einer Kopie ergibt sich nicht automatisch das Verwertungs- und Verbreitungsrecht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht

Gruß

S.J.

Hallo,

erstmal merci für die Info

Gegenfrage: Wenn ich eine CD oder DVD kaufe, befindet sich
diese ja auch in meinem Besitz und Eigentum. Darf ich diese
dann ins Internet stellen und/oder massenhaft kopieren?

Nein. Selbstverständlich nicht. Denn aus dem Eigentum einer
Kopie ergibt sich nicht automatisch das Verwertungs- und
Verbreitungsrecht.

aber nochmal kurz nachgefragt … Herr xy wollte ja, um bei Deinem Beispiel zu bleiben, nicht die Inhalte der CD ins Internet stellen sondern ein Bild der CD.

Herr xy wollte angenommenerweise ein Bild der Autogrammkarte im Internet veröffentlichen … z.b. ein Bild wie die Autogrammkarte auf dem Schreibtisch von Herr xy liegt … ist das wirklich auch problematisch?

Und wie würde es sich verhalten wenn Herr xy ein Bild von sich veröffentlichen würde, auf dem er besagte Autogrammkarten in der Hand hält …?

Danke und Gruß,
mΔx

ja natürlich darf er! owt
.

natürlich darf er das nicht! (UrhG) owt

.

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Hallo,

Herr xy wollte angenommenerweise ein Bild der Autogrammkarte
im Internet veröffentlichen …

Herr XY hat kein Recht, das „Werk“ zu verbreiten, was er damit ja täte.

Nur weil ich etwas in den Händen halte, habe ich nicht das Recht, dieses zu verbreiten. Das gilt für Autogrammkarten, Fotos, CDs, DVDs …

Gruß

S.J.

1 Like

Hallo,

Nur weil ich etwas in den Händen halte, habe ich nicht das
Recht, dieses zu verbreiten. Das gilt für Autogrammkarten,
Fotos, CDs, DVDs …

merci again … wie wäre das für Hr. xy zu bewerten wenn er ein Bild von sich, auf dem er z.B. die Autogrammkarten in Händen hält, veröffentlicht?

Danke und Gruß,
mΔx

PS: aber verkaufen dürfte Herr xy die Karten doch, oder?

Hallo,

merci again … wie wäre das für Hr. xy zu bewerten wenn er
ein Bild von sich, auf dem er z.B. die Autogrammkarten in
Händen hält, veröffentlicht?

dadurch würde ein neues Werk entstehen. Solange die Autogrammkarte nur Beiwerk wäre, dürfte das zulässig sein.

PS: aber verkaufen dürfte Herr xy die Karten doch, oder?

Ich wüsste nicht, was dagegen spricht.

Siehe http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/erschoepfung.html

Gruß

S.J.

1 Like

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Soso, Du kennst also alle(!) Vereinbarungen über Nutzungsrechte bei Autogrammkarten?!? Als Urherber kann ich schließlich dem Nehmer der Nutzungsrechte diese so weitegehend einräumen/übertragen, daß eine Veröffentlichung z.B. und Angabe des Urheber erlaubt ist.

Nicht anders verhält es sich bei der Veröffentlichung von z.B: CD-Cover in Musikzeitschriften, wobei die Wahrnehmung der Vergütungsansprüche durch die VG Bild-Kunst vorgenommen werden kann. Wenn der Urheber seine Rechte jedoch nicht durch dises wahrnehmen lässt, so steht ihm jede andere Vereinbarung offen.

So einfach ist das also nicht.

Gruß

osmodius

Hallo,

Soso, Du kennst also alle(!) Vereinbarungen über
Nutzungsrechte bei Autogrammkarten?!? Als Urherber kann ich
schließlich dem Nehmer der Nutzungsrechte diese so weitegehend
einräumen/übertragen, daß eine Veröffentlichung z.B. und
Angabe des Urheber erlaubt ist.

da hiervon im Ursprungsposting keine Rede ist, halte ich es für absurd, so etwas voraus zu setzen.

Das Urheberrecht ist hier eindeutig und nun zu konstruieren, dass da ggf. irgendwelche - realistisch gesehen kaum wahrscheinliche - Vereinbarungen über die Nutzung getroffen wurden, halte ich für mehr als gewagt.

Du meinst also, dass die Aussage „ja natürlich darf er!“ des Postings auf das ich mich bezog, zutrifft?

Ungeachtet dessen habe ich dem Fragesteller in einem anderen Beitrag entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt. Anders als Du, der hier scheinbar nur auf Haarspalterei aus ist.

Gruß

S.J.

merci soweit … * again :smile:

nochwas: was wäre bei der Autogrammkarte das schützenswerte Objekt? Das Bild des Promis oder die Unterschrift?

Grüße,
mΔx

Hallo,

nochwas: was wäre bei der Autogrammkarte das schützenswerte
Objekt? Das Bild des Promis oder die Unterschrift?

weder noch. Das Abbild unterliegt keinem Urheberrecht und auch nicht dem Recht am eigenen Bild, da es sich wohl um eine Person des Zeitgeschehens handelt dürfte. Allerdings besteht an einem Foto, unabhängig von der Schöpfungshöhe, immer ein Urheberrecht, da es per Gesetz einem Werk gleich steht.

Ob eine Unterschrift ein Werk im Sinne des UrhG ist, wage ich stark zu bezweifeln (http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht#…). Das heißt natürlich nicht, dass man eine Unterschrift beliebig verwenden darf. Das wäre dann aber keine Frage des Urheberrechts.

Gruß

S.J.