Hallo zusammen,
mich interessieren Eure Meinungen zu folgendem Fall:
Ein Bauträger B verkauft neben seinem Grundstück und seiner Bauleistung auch Bauplanunterlagen für ein Einfamilienhaus an C und überträgt das Eigentum an den Plänen gem. notariellem Kaufvertrag an den Käufer C.
Der Bauplan ist ein Gemeinschaftswerk von B, seinem Architekt und C, der die Raumaufteilung und Gebäudeansichten maßgeblich mitbestimmt hat.
Darf B sich Kopien von dem Bauplan zurückbehalten und die Grundrisse, sowie Fassadenansichten im Internet veröffentlichen und für seine gewerblichen Zwecke (weitere Grundstücksverkäufe) nutzen?
Darf B den Bauplan überhaupt mehrfach verkaufen oder schädigt er dadurch nicht sogar C?
Wer genießt die Urheberrechte an den Plänen?
Werden hier überhaupt Urheberrechte verletzt, wenn der Architekt die Handlungen von B toleriert, aber der Käufer C verständlicherweise Einwände hat?