Urheberrecht bei Bilder, geeignete Vergleichsmethode

Hallo,

Bei einem Streitfall über die Nutzung eines Bildes auf einer privaten Homepage:
das verwendete Bild des Beschuldigten entspricht nicht zu 100% dem Bild des Klagenden.
Wie kann der Geschädigte Nachweisen, daß es sich nicht um das gleich Bild handelt ?
Es sich auch nicht nur um einen Ausschnitt des Bildes von dem Glagenden entspricht.
Se handelt sich um sehr kleine, feine Unterschiede im Bild.
Kann der Klagende nicht aufgefordert werden den Nachweis zu erbringen ?
Oder Ihn dazu zu zwingen ? Beweisschuld, kann das so interpretiert werden ?

Kennt jemand geeignete Methoden ?
Gibt es Software um dies zu prüfen ?

Wer kenn ähnliche Streitfälle ?

MFG

Und wie immer gilt, bitte schnell.
Weil im Anwaltsgeschäft immer Fristen gelten

-)

Bis 21.03.2014 !!!

Hi, naja wenn alle anderen Blind sind hilft nur ein Sachverständiger, der eben dann festzustellen hätte ob es sich um das selbe Bild handelt.
ABER, es gibt auch mehrere rechtliche Aspekte die zu beachten sind:
Es wäre auch eine Urheberrechtsverletzung wenn jemand ein Bild gestaltet, arrangiert, beleuchtet etc. und es stellt sich wer dazu und macht unerlaubt ein Foto.
Oder es stellt wer eine Aufnahme nach, die wer anderer gemacht hat (Nachschöpfung)
Es wäre dann unabhängig vom Gutachten ob es sich um das selbe Bild handelt, auch noch möglich, dass die Urheberrechtsverletzung auch bei ähnlichen Aufnahmen vorliegt.
Die andere Abbildung könnte auch am Computer eben etwas verändert worden sein, und auch das kann ein Sachverständiger feststellen.
Vielleicht hat ja der Bildernutzer das Hobby: Foto bearbeitung.

natürlich wird der Kläger nachzuweisen haben, dass sein Bild genutzt wurde, wie sollte er sonst die Klage begründen.
Der Beklagte kann sich ja insoferne rechtfertigen, wenn er dagegen nachweist, dass sich der Kläger irrt.
Und ja vergleichbare Fälle gibts zum gähnen, oft wird mit kleinen Manipulationen gearbeitet um sich zu rechtfertigen, aber meist kennt der wahre Urheber Details in seinen Bildern, die der „Foto bearbeiter“ gar nicht wahrnimmt.
Das macht die Sache dann nicht besser für den Dieb, alleine schon weil die Verfahrenskosten steigen.
OL

Da es sich ja um eine fiktive Frage handelt hat das ja wohl nichts zu sagen:
fritzle hat bereits 10 Sterne für hilfreiche Beiträge erhalten.
Interessen
Foto bearbeitung, Schwäbisches kochen, cad catia, cad nx
… mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/autor/N607qFuyuc965

Es gibt ja den bekannten Fall eines Ehepaares, dass mit behaupteten Urheberrrechtsverletzungen einen geiwssen Teil seines Lebensunterhalts bestreitet.

Da werden dann durch Gutachter Bilder von Brötchen begutachtet, um festzustellen, ob die im Web veröffentliche Version von der einen oder der anderen unkomprimierten Originaldatei abstammt.

Also sollte man sich gut überlegen, ob das eigene Bild nun wirklich selber erstellt wurde - oder ob es durch Bearbeitung („feine Unterschiede“) der fremden Datei entstand.

Ist man selber Urheber, dann sollte man dies klarstellen und dann auf die Klage des Anspruchsstellers warten.