Urheberrecht bei Bildern

Hallo,

angenommen, eine Person hat bei einem Oldtimertreffen von Feuerwehrautos ein paar Bilder mit seiner Digitalkamera geknipst und möchte jetzt einen Kalender mit diesen Bildern in kleiner Stückzahl (ca. 100) herstellen. Macht er sich in irgendeiner Form strafbar (Stichwort evt. Urheberrecht), wenn er diese Kalender zum Verkauf anbietet?

Über ein paar Meinungen dazu würde ich mich freuen.

Gruß - Peter

Hi,

da Du der Fotograf bist, hast Du das Urheber-Recht und könntest die Bilder verwerten, wenn es nicht das Recht am eigenen Bilde gäbe.
Ob es das aber auf das Eigentum einer Person übertragbar ist, weiß ich leider nicht. (wenn ich einmal recht zugehört habe, muß man einen Hausbesitzer fragen, ob man das Foto seines Hauses verwerten darf)

ggf. fragst Du halt die Eigentümer, ob Du einen Kalender machen darfst und wenn sie nix besonderes wollen, schenkst Du jedem ein paar Exemplare.

Gruß
Winni

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