Hallo Wissende,
leider wird es mehr und mehr zur Unsitte in Deutschland, dass DVDs zwar mit englischem (original) und deutschem Audio-Track verkauft werden, die Untertitel aber - wenn überhaupt dann - nur noch in Deutsch vorhanden sind.
Frage: Darf jemand im Netz legal (!) eine selbstgemachte .srt Datei (Datei mit Einblendzeiten und englischen Untertitel Texten) für eine derartige DVD zur allgemeinen Benutzung zur Verfügung stellen? Es geht um eine Datei, die selbst erstellt wurde, nicht um eine, welche vielleicht von einer DVD mit einem anderen Regioncode geripped wurde. Wie sieht es hier mit dem Urheberrecht aus?
OT: Sofern das strafbar sein sollte: Hat schon mal jemand entsprechende Dateien vom Hersteller eines Filmes erworben?
Mit freundlichem Gruß
E.
Hallo,
einem anderen Regioncode geripped wurde. Wie sieht es hier mit
dem Urheberrecht aus?
was meinst Du denn wohl? Die Übersetzung des Originaldrehbuchs unterliegt natürlich auch dem Urheberrecht http://dejure.org/gesetze/UrhG/3.html.
Gruß
C.
Hi,
was meinst Du denn wohl? Die Übersetzung des Originaldrehbuchs
unterliegt natürlich auch dem Urheberrecht
http://dejure.org/gesetze/UrhG/3.html.
wo geht es denn hier um Übersetzungen???
Es geht lediglich darum, dass das gesprochene Wort in Textform dargestellt wird.
Die Lizenz zum Lauschen des Wortes hätte man ja ohnehin schon mit der DVD erworben.
Nach deiner Meinung wäre auch jede „lyrics fuer song XY“
Darstellung/Verbreitung im Internet verboten? Sehe ich das richtig?
Und wenn ja, kann man das ausser mit dem genannten auch mit anderen §§ belegen?
Gruss
E.
wo geht es denn hier um Übersetzungen???
Ich hatte verstanden, es ginge um die deutsche Synchronfassung, die zu Papier gebracht werden sollte. War wohl ein Mißverständnis. Ist aber auch vollkommen Latte: die Originalfassung unterliegt dem Urheberrecht, jede Synchronfassung unterliegt dem Urheberrecht und jeder Untertitel. Egal, was Du davon veröffentlichst: es ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht - zumindest nach deutschem Recht und es sollte mich schon sehr wundern, wenn das nach US-amerikanischem anders wäre.
Die Lizenz zum Lauschen des Wortes hätte man ja ohnehin schon
mit der DVD erworben.
Nach deiner Meinung wäre auch jede „lyrics fuer song XY“
Darstellung/Verbreitung im Internet verboten? Sehe ich das
richtig?
Ja, sicher. Selbst die Verbreitung der eigenen Übersetzung eines bspw. englischsprachigen Textes müßte autorisiert werden.
Und wenn ja, kann man das ausser mit dem genannten auch mit
anderen §§ belegen?
Für den Anfang:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__12.html
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