Urheberrecht bei einem Vortrag mit Präsentation

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine recht simple Frage, zu der mir noch niemand so richtig helfen konnte:
Ich will einen Vortrag halten mit Präsentation und will da einen Beobachtungsbogen zeigen, der von jemand anders entwickelt wurde und auch in einem Buch veröffentlich wurde. Es ist kein wissenschaftlicher Vortrag, sondern geht um Schule, also Bildungsbereich.

Darf ich das? Mit Quellenangabe natürlich. Ich soll die Folien dann auch als Handouts ausgeben.
Muss ich ihn jetzt fragen, das beträfe natürlich auch eine Abbildung aus einem Buch/einer Veröffentlichung.
Vielen Dank schon mal…
Gruß
Robert

Noch darf der §52a des UrhG angewendet werden (enfällt mit Wirkung zum 01.01.2013), doch denke ich, dass Ihr Vorhaben durch die §§ 19 und 47 UrhG gedeckt sein dürfte, solange es sich nicht um eine kommerzielle Aufführung handelt (Gewinnerzielungsabsicht)

Noch darf der §52a des UrhG angewendet werden (enfällt mit
Wirkung zum 01.01.2013), doch denke ich, dass Ihr Vorhaben
durch die §§ 19 und 47 UrhG gedeckt sein dürfte, solange es
sich nicht um eine kommerzielle Aufführung handelt
(Gewinnerzielungsabsicht)

hm, naja, ich bekomme ja ein Honorar von den Leuten die mich einladen darüber zu sprechen, es ist also kein Vortrag im Rahmen einer Tagung…

Ja für den Vortrag, ähnlich eines freiberuflichen Dozenten, aber NICHT weil Sie was verkaufen wollen was das Werk beinhalten würde?

Ja, das ist richtig, vielen Dank für die Information!