Hi, kleine Randbemerkung, auch Aufnahmen mit Stativ und Selbstauslöser benötigen die Leistung einer Person, aber eben die des Hiasls, der Japaner hätte in diesem Fall die Funktion eines akustisch gesteuerten Fernauslösersr gehabt.
OL
Hi, kleine Randbemerkung, auch Aufnahmen mit Stativ und Selbstauslöser benötigen die Leistung einer Person, aber eben die des Hiasls, der Japaner hätte in diesem Fall die Funktion eines akustisch gesteuerten Fernauslösersr gehabt.
OL
Ab wann würdest Du dem Japaner ein Mindestmaß an geistiger
Leistung zusprechen?
Du selbst hast Wandtke/Bullinger zitiert, da steht’s doch drin! Tatsächlich steht die Forderung, es sei eine geistige Leistung erforderlich, die eine Zuordnung der Aufnahme zu einer bestimmten natürlichen Person als Lichtbildner ermöglicht, deiner Aruffassung diametral entgegen. Demnach dürfte nämlich allenfalls für einen kleinen Teil der üblichen belanglosen und überflüssigen Schnappschüsse, wie sie zu Milliarden die privaten Fotoalben und leider zunehmend das Web überfluten, überhaupt ein Urheberrecht durchsetzbar sein.
Gruß
Hi da ich zufälligerweise Berufsfotograf bin
Sorry, ich dachte es ginge um irgendeinen japanischen Touristen in Ägypten. Dass dieser Thread sich vielmehr um dich dreht, scheint mir irgendwie entgangen zu sein.
Gruß
Hi,
Ab wann würdest Du dem Japaner ein Mindestmaß an geistiger
Leistung zusprechen?Du selbst hast Wandtke/Bullinger zitiert, da steht’s doch
drin! Tatsächlich steht die Forderung, es sei eine geistige
Leistung erforderlich, die eine Zuordnung der Aufnahme zu
einer bestimmten natürlichen Person als Lichtbildner
ermöglicht, deiner Aruffassung diametral entgegen. Demnach
dürfte nämlich allenfalls für einen kleinen Teil der üblichen
belanglosen und überflüssigen Schnappschüsse, wie sie zu
Milliarden die privaten Fotoalben und leider zunehmend das Web
überfluten, überhaupt ein Urheberrecht durchsetzbar sein.
Also jetzt kann ich Deiner Argumentation überhaupt nicht mehr folgen, erst sagst Du der Japaner hätte kein Urheberrecht, da ja ein Affe die Fotos hätte machen können. Jetzt auf einmal wirfst Du mir vor, ich würde das Urheberrecht vielen Schanppschüssen etc. absprechen.
Genau das Gegenteil ist der Fall:
So gut wie jede Fotografie ist durch das Urheberrecht geschützt, nur dass die Urheberschaft eben nicht bei dem Auftragsgeber liegt, sondern bei dem Fotografen. Das ist ja gerade der entscheidende Unterschied zu anderen Aufträgen, bei denen der Künstler z.B. einen Drucker beauftragt.
Gruß,
Hi, kleine Randbemerkung, auch Aufnahmen mit Stativ und
Selbstauslöser benötigen die Leistung einer Person, aber eben
die des Hiasls, der Japaner hätte in diesem Fall die Funktion
eines akustisch gesteuerten Fernauslösersr gehabt.
Hi,
ja, eben drum würde wahrscheinlich in diesem Sonderfall das Urheberrecht vielleicht beim Hiasl liegen.
Gruß,
Hi,
ja aber wenn ich das Foto gemacht hätte, dann hätte ich es höchstwahrscheinlich anders gemacht als der Japaner.
Nun nicht etwa weil ich so viel toller bin als der Japaner sondern weil die Situation mir vielleicht soviel Gestaltungsvielfalt bietete, das ich sogar mehrere völlig verschiedene Varianten hätte machen können, an die der Japaner möglicherweise gar nicht gedacht hat, oder die er als „Amateur“ vielleicht gar nicht kennt.
Also aufgrund meiner fotografischen Interpretation, die sich von der des Japaners unterscheidet, habe ich dank meiner Persönlichkeit ein Werk im Sinne des Urheberrecht geschaffen.
Nun ist aber stets dann ein Werk gegeben, wenn ein anderer es anders gemacht hätte.
Dies trifft nun aber nicht nur auf mich oder mein Werk zu, sondern auch auf die Aufnahme des Japaners, da er es eben auch anders gemacht hat als ich es gemacht hätte.
Das muss logischerweise für beide gelten.
Auch irgendein z.B. Urlaubsschnappschussfoto hätte ich anders gemacht.
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