Urheberrecht bei Filmrequisiten/-kleidung

Hallo!

Wenn ein Fan sich eine Rüstung mit Helm (z.B. Star Wars) nachbaut, nach Bildern aus dem Film keine Abformungen von Lizenzwaren, dann darf er diese privat benutzen.

Dürften weitere Kopien dieser selbstgeformten Rüstung verkauft werden?

Gibt es einen Unterschied, ob kopierte und unvollendete Teile (ähnlich Bausatz) oder koplett fertig tragfähige Teile verkauft werden?

Natürlich ohne Verwendung des Filmnamens o.ä.

Servus,

  1. Sobald Geld damit verdient wird, bewegt man sich im kommerziellen Bereich und da ist der Urheberschutz einzuhalten.

  2. Urheberrechtlichen Schutz genießt nicht nur das vollständige und fertige Werk. Auch einzelne Teile eines Werkes oder einzelne Teile eines Entwurfs können urheberrechtlichen Schutz erlangen (BGH, 10.12.1987 - I ZR 198/85, Vorentwurf für Einfamilienhaus).

  3. Bei einem „Nachbau“ ist vor allem darauf abzustellen, wie stark sich dieser Nachbau vom ursprünglichen Werk unterscheidet. Ist die Abwandlung groß genug, könnte es sich um ein eigenstädniges Werk handeln.

  4. Außerdem will ich zu bedenken geben, dass die Kleidungsstücke nicht nur per Urheberrecht geschützt sein könnten, sondern auch über Markenschutz oder Geschmacksmuster (welche einen deutlich breiteren Schutz als das UrhR zulassen).

  5. Außerdem, wie will man z.B. „Boba Fetts Rüstung“ verkaufen ohne diesen Namen oder einen Verweis auf Star Wars zu gebrauchen?

Gruß,
Sax