Hallo,
mal angenommen:
eine Werkstatt restauriert einen Oldtimer und schiesst dabei Fotos vom Arbeitsfortschriftt und zur Dokumentation.
Anschließend werden dem Besitzer des Wagens diese Fotos per Email zugesandt. Dürfte man als Wagenbesitzer diese Fotos sein Eigen nennen und später beim Verkauf des Wagens anderen Interessenten zugänglich machen?
Man spricht ja auch von „öffentlich“ machen. Was genau ist das? Ist ein Link in einer Email zu den Fotos schon „öffentlich“ machen? Man kann die Bilder ja nicht googlen oder auf irgendeiner Plattform beliebig einsehen.
Es ist doch sein eigenes Auto?! Allerdings in deren Werkstatt gemacht, und nicht von ihm selbst geschossen?! Wie ist das rechtlich?
Mfg
ichhier