Eine Person betreibt eine nichtkommerzielle Fußballwebsite, die ausschließlich mit eigenen Texten läuft. Diese Person hat einen bezahlten Onlinezugang bei ihrem Lieblingsverein, in dem sie alle Bundesligaspiele des Vereins in voller Länge ansehen kann.
Um in der Nachberichterstattung eines Spieles taktische Einzelheiten klarer zu machen, möchte die Person in ihrem Artikel Bilder aus dem Spiel anzeigen und macht Screenshots des Videostreams und stellt diese mit Angabe der Quelle (mit Link auf das Video-Onlineangebot) auf seine Website.
was sagt denn der Vertrag zu den Nutzungsrechten?
Wer hat die Urheberrechte an dem Bild-/Videomaterial und erlaubt der eine Nutzung zu privaten Zwecken?
Wem gehören Screenshots?
Wie ist die rechtliche Situation wenn ich Bildschirmfotos mache. Bin ich dann Urheber mit den gültigen Rechten oder kriege ich Ärger wenn ich Screenshot gewerblich anbiete, z.B. bei Tutorials oder Inhaltsverzeichnissen mit eigenen Textinhalten die aber z.B. Internetgeschehnisse/URL´s beurteilen.?
Wie ist die rechtliche Situation wenn ich Bildschirmfotos
mache. Bin ich dann Urheber mit den gültigen Rechten oder
kriege ich Ärger wenn ich Screenshot gewerblich anbiete, z.B.
bei Tutorials oder Inhaltsverzeichnissen mit eigenen
Textinhalten die aber z.B. Internetgeschehnisse/URL´s
beurteilen.?