Urheberrecht bei Idee oder Schöpfung?

Hallo zusammen!

Erst einmal zum Hintergrund:
In einer Stadt soll ein Park wegen eines neuen Einkaufszentrums vernichtet werden. Dazu wurde bereits eine Webseite für interessierte Bürger ins Leben gerufen. Person A hatte die Idee zur Gestaltung eines Logos und Person B hat es (mit einigen Änderungen) in die Tat umgesetzt.

Ein dritter (Person C) kam nämlich auf die Idee, Aufkleber des Logos herstellen zu lassen, um diese gratis in der Innenstadt zu verteilen. Person A möchte dies aber nicht, er will, daß die Aufkleber verkauft werden. Er behauptet nun, das Logo wäre sein geistiges Eigentum.

Frage 1:
Liegt nun das Urheberrecht bei demjenigen, der die Idee des Logos hatte (Person A), oder bei dem Schöpfer (Person B)?

Frage 2:
Dürften diese Aufkleber überhaupt verkauft werden? Dies wäre doch Gewinnerzielung und somit gewerblich, oder?

Frage 3:
Ist das kostenlose Verteilen der Aufkleber in der Innenstadt zulässig?

Schon mal vorab Danke für die Antworten
LG

Hallo

Frage 1:
Liegt nun das Urheberrecht bei demjenigen, der die Idee des
Logos hatte (Person A), oder bei dem Schöpfer (Person B)?

Nur Werke werden geschützt, keine Ideen, also hat B die Urheberrechte.

Frage 2:
Dürften diese Aufkleber überhaupt verkauft werden? Dies wäre
doch Gewinnerzielung und somit gewerblich, oder?

Muss halt alles ordentlich versteuert werden, sonst sehe ich da keine Probleme.

Frage 3:
Ist das kostenlose Verteilen der Aufkleber in der Innenstadt
zulässig?

Ich nehme mal an in einer Fußgängerzone oder so? Meiner Ansicht nach eine Sondernutzung, für die man die Erlaubnis des Ordnungsamts braucht. Einfach dort mal nachfragen, wie das beantragt werden kann.

Gruß, DW.

Person A
hatte die Idee zur Gestaltung eines Logos und Person B hat es
(mit einigen Änderungen) in die Tat umgesetzt.

http://bundesrecht.juris.de/urhg/__8.html

Je nachdem, wie die Zusammenarbeit konkret aussah, wäre theoretisch auch eine alleinige Urheberschaft von A oder B denkbar. Das kann amn abstrakt nicht sagen.

Person A möchte dies aber nicht, er will, daß
die Aufkleber verkauft werden. Er behauptet nun, das Logo wäre
sein geistiges Eigentum.

Nach der Schilderung ist er mE mindestens Miturheber.

lg,
Max

Person A hat der Person B den Auftrag gegeben, ein Logo nach seiner Idee zu erstellen. Person B hat in dieses Logo zudem noch eine eigene Idee einfließen lassen und es allein erschaffen, Person A war dabei nicht anwesend.

Ein Fotograf, der nach den Wünschen eines Kunden ein Foto erstellt, ist doch später auch der Urheber des fertigen Bildes, und nicht der Kunde mit der Idee, oder?