Guten Tag
im Designerhandwerk gibt es ja das Urheberrecht das nicht übertragen werden kann.
Gibt es dieses Recht auch in der Softwareerstellung?
Angenommen jemand beauftragt einen Entwickler eine Software zu bauen.
Hat der Auftraggeber das Recht den Quellcode zu verlangen um später Änderungen vorzunehmen oder im Fall des Todes des Entwicklers einen anderen zu beauftragen?
Wie sieht es mit der Idee aus? Diese würde vom Auftraggeber kommen.
Danke
Dani
Bom dia,
Hat der Auftraggeber das Recht den Quellcode zu verlangen um
nun, Gegenfrage: War der Entwickler ein Angestellter der Firma? Dann stehen idR nahezu alle Rechte dem Auftraggeber zu.
War der Entwickler ein Freiberufler gilt: Was steht im Vertrag bzw. den AGBs? IdR werden dort umfassende Rechte an den Auftraggeber uebertragen. Gelegentlich fehlt aber - aus Unkenntnis der beteiligten Anwaelte auf Seiten des Auftraggebers - eines der Wichtigsten, naemlich das Bearbeitungsrecht.
Gruss
E.