Hallo,
wenn jemand dem Werk eines 1863 verstorbenen deutschsprachigen Autors zahlreiche Zitate entnimmt und gesammelt veröffentlichen will, benötigt er dann von dem Verleger der Taschenbuchausgabe von 1984, welcher er die Zitate entnimmt, eine Erlaubnis? Oder sind die Worte eines solchen Autors frei verfügbar?
Gruß
Montanus
Aus der Originalausgabe …
… von anno Tobak sollte das kein Problem sein. Allerdings werden Neuauflagen manchmal sprachlich angepasst. Und das könnte als Bearbeitung im Sinne des Urheberrechts gelten und eigenes Recht auf den Kopf des Bearbeiters/Lektors erzeugen.
Vielleicht steht da was: http://de.wikipedia.org/wiki/Bearbeitung_(Urheberrecht)
D.h. „auf in’s Antiquariat“ wäre der sicherste Weg.
Gruß
Stefan