Darf der Eigentümer oder Besitzer eines Werkes der bildenden Kunst
das erworbene Werk ohne Einwilligung des Künstlers vernichten?
Darf der Eigentümer oder Besitzer eines Werkes der bildenden
Kunst das erworbene Werk ohne Einwilligung des Künstlers
vernichten?
Das hängt vom Einzelfall ab. Eine Zerstörung stellt MW eine „andere Beeinträchtigung“ im Sinne des § 14 Urheberrechtsgesetz dar (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__14.html). Durch die Zerstörung werden berechtigte Interessen des Künstlers verletzt, zum Beispiel die Rechte nach § 25 UrhG (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__25.html). Dem gegenüber steht das Recht des Eigentümers, mit seinem Eigentum nach Belieben zu verfahren. Welches Recht stärker gewichtet wird, hängt im Einzelfall dann auch von dem konkreten Umständen ab: Wer z.B. eine Kunstwerk öffentlich verbrennt, um seine Geringschätzung gegenüber dem Künstler zum Ausdruck zu bringen, wird unter Umständen von einem Gericht andere beurteilt als der, der ein Wandgemälde übermalen lässt, weil er seine Wohnung nach 25 Jahren neu einrichtet.
So kenne ich die Rechtslage, wie sie mir von meinen Anwälten dargestellt wurde; ich bin selbst kein Jurist.
Gruß,
Max