Urheberrecht bei verstorbenen Urhebern

Moin,

ich habe Fragen zum Urheberrecht bei alten Büchern.
Wer hat die Rechte an den Werken von bspw Goethe/Schiller usw.?
Darf jeder (Verlag) die Bücher drucken und verkaufen?
Was ist mit Werken von verstorbenen Autoren, die es auf deutsch nicht gibt; darf man die übersetzen und veröffentlichen? Wen muss man gegebenenfalls fragen? Und ab wann verfällt das Urheberrecht.

Beispielsweise: Homer darf doch jeder aus dem griech. übersetzen und verlegen?! Daran kann doch niemand (auch keine jur.P.) ein Recht haben?

Hallo dafhgier,

Das Urheberrecht schützt geistiges Eigentum. In Deutschland entfällt dieser Schutz für literarische Werke 70 Jahre nach Tod des Urhebers. Dann gilt das Werk als gemeinfrei und darf von Jedem verwendet werden. In anderen Ländern gelten sicher andere Fristen.
Vor Ablauf der Frist ist unbedingt die Genehmigung der Nutzungsrechte-Inhabers (Verlag oder Erben) einzuholen. Das gilt auch für Übersetzungen oder Teile des Werkes sofern diese nicht als ordentliches Zitat verwendet werden. Eine Übersetzung muß innerhalb des Schutzzeitraumes vom Nutzungsberechtigten des Werkes genehmigt werden.
Bei Übersetzungen ist zu berücksichtigen, dass diese selbst einem Urheberrecht unterliegen.
Richtig schwierig wird es, wenn kein Urheber bekannt ist; z.B. bei unbezeichneten Fotografien.

Hoffe das hilft erstmal.

Hi, danke für die schnelle Antwort! weißt du evtl. wie es im amerikanischen Urheberrecht ist?

Danke !

Hallo,

das amerikanische Urheberrecht kenne ich nicht im Detail.
Vielleicht hilft dieser Link:

Hab den Link mal eben durchgeblättert.

Das für dich interessante steht vermutlich in den §§ 301 bis 303.