Urheberrecht beim E-Learning

Hallo liebe Expertin, lieber Experte,

ich möchte für eine Software E-Learning-Sequenzen erstellen. Sprich kleine Filme drehen die zeigen wie man die Maus klicken muss.
Meine Frage ist nun, wie sieht es hier mit dem Urheberrecht aus. „Muss ich die Zustimmung des Softwareherstellers haben?“

Habt ihr eine Idee, wo ich im Web Antworten auf diese Frage finde?

Bin gespannt auf eure Antworten.

Herzliche Grüße

Thomas

Es wäre in jedem Fall besser dir schriftlich bestätigen zu lassen das du in deinem Film die Software zeigen darfst. Das ist am ienfachsten und sichersten!

Sprich ein Tutorial … da sehe ich keine Bedenken so lange kein Markenrecht verletzt wird, denn mit dem Urheberrecht hat es nichts zu tun.

schon wieder eine schwierige Frage.

Zunächst mal eine einfache Antwort: Wer ein Design geschaffen hat, der besitzt auf die neuen und kreativen Teile davon Urheberrecht.
Im Gesetz steht nicht einmal, dass das Design neu und kreativ sein soll. Das verlangt aber die Rechtsprechung.

Ich vermute mal, dass Du Teile der Oberfläche der Software übernimmst. Das darfst Du grundsätzlich nicht. Du solltest Dir vorher die Zustimmung des software-Schöpfers holen. Selbst bei „Kleinkram“ ist es empfehlenswert, einen in Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwalt heranzuziehen. Frage hierzu bei der örtlichen Vertretung der Rechtsanwaltskammer an!

Hallo Thomas,

also ich würde sagen: „Frag einfach mal beim Softwarehersteller nach!“ :wink:

Liebe Grüße
Magu

Hallo!

ich möchte für eine Software E-Learning-Sequenzen erstellen.
Sprich kleine Filme drehen die zeigen wie man die Maus klicken
muss.
Meine Frage ist nun, wie sieht es hier mit dem Urheberrecht
aus. „Muss ich die Zustimmung des Softwareherstellers haben?“

Genau das Thema hat mich vor einiger Zeit auch interessiert und ich hatte mich mit einem Juristen mal ein wenig darüber unterhalten: Er war der Meinung, daß die GUI von Programmen keinen oder nur sehr schwachen urheberrechtlichen Schutz genießt, weil ihr die Eigenheit fast völlig fehlt - letztlich sind die grafischen Oberflächen von Programmen alle aus den gleichen Elementen zusammengesetzt (Knöpfe, Eingabefelder,…), die wiederum das Betriebssystem bereitstellt. Solange also die Gestaltung der konkreten GUI nicht irgendwie besonders ist, sollte das Video als „freie Nutzung“ durchgehen.

Für mich klang das schlüssig, aber ich würde mich auf keinen Fall drauf verlassen. Besonders nicht, falls du vorhast die Videos zu vermarkten. Klär die rechtliche Situation in dem konkreten Fall *unbedingt* *vorher* nochmal mit einem Anwalt ab. Das könnte bei einer Abmahnung sonst sehr teuer werden - teurer als der Anwalt vorher :wink:

Gruß, Jan.

Hallo zusammen,

erst einmal vielen Dank für die vielen Hinweise. An
anderer Stelle habe ich auch noch Tipps bekommen und
möchte sie euch nicht vorenthalten:

http://bit.ly/cGhXxn

vor allem unter:
http://bit.ly/up7tU

Viele Grüße

Thomas