Hab da mal eine Frage,die mir schon die ganze Zeit im Kopf umhergeht und auf die ich keine Antwort finde:
Wenn man zum Beispiel auf einem Verkaufswagen (Schausteller etc.) ein Motiv auf die Front malen lassen will wie zum Beispiel eine Unterwasserlandschaft mit Figuren wie Arielle,Nemo etc. kann man dann Probleme mit dem Urheberrecht oder ähnlichem bekommen?
Wenn man zum Beispiel auf einem Verkaufswagen (Schausteller
etc.) ein Motiv auf die Front malen lassen will wie zum
Beispiel eine Unterwasserlandschaft mit Figuren wie
Arielle,Nemo etc. kann man dann Probleme mit dem Urheberrecht
oder ähnlichem bekommen?
Ja bekommt man.
Grundlage hierfür ist:
§ 15 UrhG Allgemeines
(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht , sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere
das Vervielfältigungsrecht (§ 16)
(…)
§ 16 UrhG Vervielfältigungsrecht
(1) Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft, in welchem Verfahren und in welcher Zahl.
…und wenn sie es trotzdem machen, dann haben sie irgendwann eine Unterlassungserklärung in der Post, wenn sie Glück haben, kommen sie mit Kosten im niedrigen 4stelligen Eurobereich davon.
hallo,
um es in dem speziellen Fall, sprich mit Figuren dieses Unternehmens zu präzisieren: Man hat kein Glück, sprich man wird eher im oberen 4-stelligen Bereich zur Kasse gebeten.