Liebe Wissende,
ich vermute bei der folgenden Frage hanldelt es sich um ein Problem des Urheberrechts:
Inwiefern darf man irgendwelche Bilder/Zeichnungen/Gemaelde selbst abmalen?
Zunaechst vermute ich, dass man auch beruehmte Gemaelde zu persoenlichen Zwecken nachmalen darf. Schliesslich sieht man ja oft in Museen, wie jemand beruehmte Bilder nachmalt. Dabei muss man vermutlich kennzeichnen, dass es sich nicht um ein Original handelt. Das duerfte aber eher eine Frage des Strafgesetzes sein, oder?
Weiter vermute ich, es gibt eine Art Zeitregel wie bei Buechern, d.h. man darf z.B. erst eine bestimmte Zeit nach dem Tod des Kuenstlers ohne Genehmigung ein Bild nachmalen darf? Solange es sich um den persoenlichen Bedarf handelt,duerfte das klar sein. Unter welchen Umstaenden muss ich jedoch jemand um Genehmigung bitten, wenn ich solche nachgemalten Bilder verkaufen will?
Und wie steht es, wenn ich Bilder oder Porzellan z.B. mit Bilderm von Harry Potter malen und verkaufen will? Wieweit ist das urheberrechtlich geschuetzt, insbesondere, wenn ich relativ frei Harry Potter male, also nicht direkt nach Filmbildern nachmale?
Weiss jemand da Bescheid bzw. kann mir entsprechende Links nennen?
Vielen Dank im Voraus
Anabel