Hallo,
eine simple Frage. Sagen wir jemand fügt per Bildbearbeitung bei einem Bild von Homer Simpson einen selbstgemalten Hut hinzu.
Entsteht hier ein neues Werk an welchem die Person, die den Hut gemalt hat, Urheberrechte geltend machen könnte?
Gruß
Stefan
Hallo!
eine simple Frage.
Eine simple Antwort:
http://transpatent.com/gesetze/urhg.html#3
http://transpatent.com/gesetze/urhg.html#23
Entsteht hier ein neues Werk an welchem die Person, die den
Hut gemalt hat, Urheberrechte geltend machen könnte?
Wenn die Bearbeitung eine gewisse Schöpfungshöhe aufweist, durchaus. Nichtdestotrotz kann der Urheber der Bearbeitung sein Werk nicht ohne Einwilligung des Orginal-Urhebers verwerten. Umgekehrt aber auch nicht.
Gruß,
Max