Urheberrecht Bilddaten

Hallo zusammen!

Ich habe mal eine Frage: Wenn jemand für ein Unternehmen Fotos macht und diese Fotos den Kunden des Unternehmens wiederum zur Verfügung gestellt werden sollen. Man aber ausschließen möchte, dass die Kunden die Fotos für Zwecke einsetzen, die nicht im Sinne des Unternehmens sind, oder z.B. an Wettbewerber des Unternehmens weitergegeben werden.

Gibt es dafür einen Text, den man mit den Fotos verschicken könnte um diese Urheberrechtsverletzung auszuschließen? Wenn ja, kann man das irgendwo nachlesen, bzw. übernehmen? So was in der Art von: Keine Weitergabe an Dritte?

Danke im Voraus!

Gruß, Claudia

Hallo,

Ein Recht darf immer nur in dem Umfang genutzt werden in dem es auch übertragen wurde. Fast jede Einschränkung ist so möglich. „Nur nichtöffentlicher“ Gebrauch" heisst dann eben dass… usw. !
Fehlt jede Angabe wird freilich immer das Vollrecht übertragen.

Oliver

Mmmmmhhh…

aber wie kann man das denn formulieren? Gibt es nicht irgendwo fertige Textpassagen???

Gruß, Claudia

Hallo,
Grundsätzlich verbleibt das Urheberrecht immer beim Urheber.
Dieser kann aber Nutzungsbewilligungen erteilen.
wenn z.B. ein Angestellter eines Unternehmens einige Fotos fürs Firmenprospekt
anfertigen lässt oder bei einer Bildagentur bestellt, dann hat diese Firma nicht
automatisch das Recht erworben das Lichtbild weiterzugeben, oder es für darüber
hinausgehende Zwecke selbst zu benützen.
Weitere Nutzungen sind lt. Gesetz zu bezahlen und die Nutzungsbewilligung ist
schriftlich nachzuweisen.
(Knebelverträge wie zb. Sie müssen mir alle Rechte (gratis) abtreten, sonst
bekommen Sie den Auftrag nicht, sind nicht nur unmoralisch sondern auch per
Gesetz ungültig).

Genau so verhält es sich wenn ein Unternehmen selbst die Fotos macht und an Ihre
Kunden zweckgebunden verteilt.
Hier genügt ja ein ganz einfacher Hinweis wie zb. für die Anzeigenkampagne xy
unseres Produktes zu verwenden. Ergänzen kann man (muß aber nicht sein) weitere
Nutzungen und Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet.
Bzw. bedürfen diese unserer schriftlichem Genehmigung durch die Abteilung xy.
In diesem Falle hat ja das Unternehmen die Urheberrechte, und diese sind per
Gesetz geschützt.

Je mehr Kunden allerdings die Bilddaten haben um so schwieriger ist natürlich die
Kontrolle.
Nichts wird heute mehr geklaut als geistiges Eigentum.
Vornehmlich von denen die selbst nicht in der Lage sind etwas schaffen können.

Also je eingeschränkter die gewünschte Nutzung ist umso weniger braucht man zu
formulieren.
Wurde nichts vereinbart so ist nur diese Nutzung legal, für dessen Verwendung die
Bilddaten übergeben wurden.
Weiter Nutzungsbewilligungen hätte dann der Nutzer zu bescheinigen.

offline

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VIELEN DANK!!!

Du hast mir sehr weitergeholfen!

Danke

Gruß, Claudia