Guten Morgen
Mal angenommen A kopiert bei Versandhaus B ein Bild, bearbeitet es und baut eine Collage die ein neues Bild ist. Diese werden dann im Internet „präsentiert“. z.B. ein Mars Riegel auf einer Wiese, statt Farbe in sw. Es gibt auch viele andere leckere Schokoriegel.
Wie verhält es sich mit dann mit dem Urheberrecht?
Das Versandhaus ist übrigens nicht in der EU.
Ich bin gespannt auf eure Meinungen.
Danke und genießt den Frühling.
Sehr eindeutiger Fall. 
B hat A nicht die Rechte für das Bild gewährt.B hat automatisch das Copyright auf seinen Bild. Das alleinige Recht für Verbreitung, Vervielfältigung und Veränderung bleibt daher bei B. A darf daher das Bild nicht nehmen oder irgendwo einbauen.
Siehe Artikel 2, 3 und 15.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/urhg/g…Beste Grüße
Mal angenommen A kopiert bei Versandhaus B ein Bild,
bearbeitet es und baut eine Collage die ein neues Bild ist.
da trifft imho
http://dejure.org/gesetze/UrhG/23.html
zu.
das hört sich für mich aber viel mehr nach §24 an…
das problem hier sollte ehrer sein, dass Markenlogo geschützt ist
Hallo,
ersten sind das Paragraph und keine Artikel, zweiten gibt es kein copyright in deutschland und drittens übersiehst du den §24 urhg
hth
das hört sich für mich aber viel mehr nach §24 an…
kann sein.
schöner text zum unterschied:
http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e0…
Dann danke ich mal für die Denkanstöße.
Besonders der 24 er trifft es meiner laienhaften Meinung nach. Weil doch sonst jede Karikatur abmahngefärdert ist. Aber heißt in unserer bekl. Welt auch nicht viel.
Gruß Mike