Nehmen wir an, Band 1 eines Buches wurde von einem Verlag gedruckt, und Band 2 soll nun im Eigenverlag produziert werden. Wie weit darf man sich bei der Covergestaltung am Cover des ersten Bandes orientieren, ohne das Urheberrecht zu verletzen?
Zählt die Wahl der gleichen Hintergrundfarben bereits als Urheberrechtsverletzung (wenn eine andere zentrale Grafik verwendet wird)?
Darf man einen sehr ähnlichen Titel wählen, wenn dieser eine reine Beschreibung des Inhaltes ist und als solches nicht sonderlich schöpferisch kreativ? Als Beispiel: Wenn das erste Buch „Chronik von Hintertupfing, 2000 - 2005“ geheißen hätte, dürfte man dann ungestraft ein Buch „Chronik von Hintertupfing, 2006 - 2010“ veröffentlichen?
Mit freundlichen Grüßen
Shir Khan