Urheberrecht: Darf man Texte verwenden ohne zu fragen und ohne Vergütung?

In einem sogenannten Sammelband sind die Beiträge mehrerer Autoren unter deren Namen veröffentlicht. Für das Buch zeichnet meist ein Herausgeberteam oder ein Herausgeber verantwortlich.

Können die jeweiligen Beiträge aus dem Buch beispielsweise für eine Theateraufführung, hier eine Lesung, verwendet werden dass eine Rückfrage bei bzw. Genehmigung vom Autor notwendig ist? Und falls der Text aus dem Buch verwendet werden sollten ohne Rückfrage beim Autor - falls nicht statthaft, welche Möglichkeiten hat dieser? Kann der Autor ein Autorenhonorar beanspruchen und wie würde sich dies bemessen?

So ganz genau kenne ich mich auch nicht aus, bin ja kein Jurist! Ich habe immer wieder bei meinen Arbeiten Autoren zitiert. Aber man muss bei Zitaten immer die Quelle angeben. Ausschnitte aus Büchern können bei Referaten sicher ohne Erlaubnis der Autoren, wohl aber mit Quellenangabe zitiert werden. Bei offiziellen Theateraufführung, bei denen Sie Eintritt kassieren, muss die Lizenz gekauft werden! 
Hoffe, Sie kriegen kompetentere Antworten!
LBG MF

Hallo!

Ich denke, dass eine Lesung unproblematisch ist. Denn schließlich werden Bücher genau dafür geschrieben. Was soll es also schaden, wenn man sie vorliest? Wenn Sie den Autoren nennen, aus dessen Werk Sie lesen, müsste das schon ausreichen. Ist schließlich für den Autoren gewissermaßen eine kostenlose Werbung für sein Werk. Aber ganz sicher bin ich mir da nicht, denn Sie kassieren ja sicher Eintritt.

Vielleicht weiß die GEMA hier am ehesten kostenlosen und kompetenten Rat. Das ist deren täglich Brot.

Aber, wie bei Vielem, gilt wohl auch hier: Wer viel fragt, kriegt viele Antworten.

Gruß Ursula

Der Herausgeber dieses Sammelbandes hat ein Nutzungsrecht und/oder Verfielfältigungsrecht an den Texten der jeweiligen Autoren erworben. In den meisten Fällen sind diese Recht nicht übertragbar.

Lesungen, sofern mit Nennungen der Autorennamen sind an sich unproblematisch, es sei denn der Autor möchte das nicht. Auf der sicheren Seite ist man immer, wenn man beim jeweiligen Autor nachfragt und bestimmte Rechte beantragt.
Bei einer Theateraufführung sieht das ganze schon anders aus, vor allen Dingen dann, wenn es sich nicht um eine kostenlose handelt. Hier MUSS ein Nutzungsrecht am Text des Autoren erworben werden, wenn er es denn überhaupt für solch eine Aufführung vergeben möchte.

Wenn Texte eines Autoren ohne seine Genehmigung verwendet, verfielfältigt oder genutzt werden, kann dieser natürlich Klage wegen Urheberrechtsverletzung einreichen und ein Honorar geltend machen. Im übrigen kann er die Nutzung untersagen lassen.
Das Autorenhonorar würde sich nach Art und Umfang der Nutzung sowie der Nutzungszeit berechnen. Ein Anwalt für Urheberrecht & Medienrecht kann hier genau Auskunft erteilen.

Die GEMA hat übrigens mit Urheberrechten im Bereich von Literatur nichts zu tun. Diese ist ausschließlich für musikalische Rechte zuständig. Was die GEMA in der Musikbranche ist die VG Wort für die Literatur.

Hallo,

das Urheberrecht ist recht komplex und ich bin weit entfernt davon, eine kompetente Antwort zu geben. Solange es nur um Zitate geht, würde ich Monica zustimmen. In Anthologien sind, wenn sie seriös sind, die Autoren alle angegeben und diese haben die Rechte an den Texten, nicht der Herausgeber.
Die GEMA verwertet nur Musik, für Texte ist die VG Wort zuständig (Verwertunxgemeinschaft Wort).
Im Grunde kann man immer sagen: Wo kein Kläger, ist kein Richter. Doch wenn es um einen bekannteren Autor geht, gibt es Leute, die sowas recherchieren, und das kann dann richtig teuer werden.

Schöne Grüße
Alexander

Hallo

Das ist eine öffentliche Aufführung und das Verbreitungs- und Veröffentlichungsrecht liegt beim Autor oder dem Rechteeinhaber. Ich würde bei der VG Wort nachfragen, ob diese Veranstaltungsart und dieses Werk in ihren Bereich fallen und welche Kosten anfallen. Das wäre einfacher, als einen individuellen Vertrag mit einem oder mehreren Autoren zu machen.
http://www.vgwort.de/einnahmen-tarife.html

Grüße,
.L

Hallo,
eine wirklich juristisch abgesicherte Antwort kann nur von einem Juristen kommen, die Verbraucherzentrale kann hier sicher eine relativ günstige, juristisch fundierte Antwort geben.
Ansonsten ist es bei einer eher privaten Veranstaltung bestimmt ausreichend, den jeweiligen Verfasser als Quelle anzugeben.
Bei einer rein kommerziellen Veranstaltung würde ich den herausgebenden Verlag kontaktieren, um auf der sicheren Seite zu sein.

Können die jeweiligen Beiträge aus dem Buch beispielsweise für
eine Theateraufführung, hier eine Lesung, verwendet werden
dass eine Rückfrage bei bzw. Genehmigung vom Autor notwendig
ist? Und falls der Text aus dem Buch verwendet werden sollten
ohne Rückfrage beim Autor - falls nicht statthaft, welche
Möglichkeiten hat dieser? Kann der Autor ein Autorenhonorar
beanspruchen und wie würde sich dies bemessen?

Die müssen’s wissen:
http://www.vgwort.de/verguetungen/verguetungsbereich…

Anmerkung zu anderen ‚Vermutungen‘: ich verstehe nicht, warum das öffentliche Vorlesen keine kommerzielle Nutzung sein sollte. Ich verstehe nicht, warum das keine Verbreitung sein sollte. Ich verstehe nicht, warum es irgendeinen Sinn haben sollte, wenn man den Verfasser nennt - wenn ich ein Fahrrad klaue, nutzt es doch auch nichts, ‚geklaut bei Herren Müller‘ dran zu schreiben. Ich verstehe nicht, warum sich hier permanent Leute äußern müssen, die genau gar keine Ahnung haben.