Schönen guten Tag zusammen,
ich hätte da mal eine Frage zu folgendem Fallbeispiel:
Firma Y erhält den Auftrag von Firma Z einen Werbespot zu produzieren in dem computergenerierte Figuren auftreten.
Künstler X wird von Firma Y beauftragt Designzeichnungen von diesen Figuren anzufertigen. Diese Zeichnungen werden dann von Firma Y benutzt um 3D Figuren zu erschaffen. Künstler X gibt die Nutzungsbedingungen für die Verwendung der Zeichnungen für den Werbespot an Firma Y ab.
Und jetzt die Frage:
Wenn Firma Z nun diese Figuren für weitere Zwecke (Print oder Internet) nutzen will, muss sie sich die Nutzungsrechte von Künstler X einholen? Oder von Firma Y? Oder von beiden?
mfg
Christian