Hi,
so wie ich den ganzen kopier-hickhack verstanden habe, darf man nun für private zwecke digitale kopien von bspw. musik-cds anfertigen (sofern man keinen kopierschutz umgeht) und diese auch an freunde weitergeben…
Soweit, sogut…
Nehmen wir mal an person A hat seine cd-sammlung auf seinen rechner kopiert (der bequemlichkeit halber).
Person B findet die musik klasse, worauf A ihm eine mp3- resp. audio-auswahl auf cd brennt.
Nun meine frage:
Müsste sich person B versichern, dass es sich wirklich nur um legal-kopierte titel handelt und nicht etwa um P2P-dateien, oder würde er sich mitstrafbar machen?
Oder anders gefragt:
Ist das bloße vorhandensein der dateien auf dem rechner schon beweisend genug oder muss die musikindustrie einen auf frischer tat ertappen und per IP ermitteln???
Für sachdienliche hinweise, wie immer dankbar…
LG Alex:smile:
Hallo
Nehmen wir mal an person A hat seine cd-sammlung auf seinen
rechner kopiert (der bequemlichkeit halber).
Person B findet die musik klasse, worauf A ihm eine mp3- resp.
audio-auswahl auf cd brennt.
Nun meine frage:
Müsste sich person B versichern, dass es sich wirklich nur um
legal-kopierte titel handelt und nicht etwa um P2P-dateien,
oder würde er sich mitstrafbar machen?
Das Gesetz spricht (zumindest zur Zeit noch) von einer _offensichtlich_ rechtswidrigen Vorlage. Es gibt viele legale Möglichkeiten an MP3-Datein zu kommen und zudem hat A auch noch eine (grössere?) CD-Sammlung und gibt an das er sie sich selbst auf den Rechner kopiert hat.
Es hat also den Anschein das diese Lieder legal als MP3 vorliegen, also nicht offensichtlich rechtswidrig sind. Damit dürfte sich das für B erledigt haben, eine Prüfung jedes einzelnen Stückes dürfte auch schwierig sein.
Oder anders gefragt:
Ist das bloße vorhandensein der dateien auf dem rechner schon
beweisend genug oder muss die musikindustrie einen auf
frischer tat ertappen und per IP ermitteln???
Auch wenn die MI sich so aufführt, ist nicht sie es die Urteile fällt!
Ein Richter muss die vorliegenden Beweise und Hinweise bewerten und daraus ein Urteil sprechen.
Ein paar MP3s reichen bestimmt nicht aus, sind es aber tausende, der Beschuldigte hat keine einzige Kauf-CD, es sind Lieder dabei die nur kopiergeschützt vertrieben werden, usw. könnte er verurteilt werden, ohne das ein Polizist ihm beim runterladen über die Schulter geschaut hat 
Zu beachten ist dann auch noch die Unterscheidung zwischen anbieten und nutzen, privat oder geschäftsmässig usw. was wichtig ist, ob es eine strafrechtliche oder zivilrechtliche Angelegenheit ist.
Gruß, DW.