Liebe Community,
meine Frage lautet wie folgt:
gibt es eine bestimmte Grenze, bis zu der Passagen aus urheberrechtlich geschützten Dramentexten verwendet werden dürfen, ohne dass man die Rechte beim Verlag einholt? Es kursiert das Gerücht von 7 Zeilen?
Würde mich grundsätzlich mit dem Urheber in Verbindung setzen. Von einem quasi Freivolumen
von 7 Sätzen habe ich noch nichts gehört. Wenn ein Verletzter klagt, entscheidet immer der Richter ab welchem Umfang dem Urheber ein Schaden entstanden ist.
Gruß
Formator