Urheberrecht/ Drittanbieter

Hallo, ich habe einem Geschenkeportal zur Listung Fotos überlassen, welche von pixelio stammen. Leider wurde nicht geklärt, dass das Portal den Urheber anzeigen muss. Nun ist dieser Fotograph an das Portal heran getreten und verlangt 800€, ist aber an einer außergerichtlichen Einigung interessiert. Wie verhalte ich mich jetzt am besten?

Hallo,

Wie verhalte ich mich jetzt am besten?

du suchst einen auf Urheberrechtsverletzungen spezialisierten Anwalt auf und lässt dich beraten.

Gruß
Christa

Auch hallo

FAQ:1129

pixelio.de ist wohl das Stichwort, welches Anfang Februar '14 einiges an Staub aufgewirbelt hat: http://www.dr-bahr.com/news/ueberzogene-anforderunge…
Wie schon geschrieben: Anwalt für Urheberrecht, vor allem im Hinblick auf die zu erwartende Unterlassungserklärung.

mfg M.L.