Urheberrecht einer Grafik

Ich habe eine Heckscheibenreklame bei einem Grafikdesigner in Auftrag gegeben. Dazu habe ich ihm ein von mir erstelltes Logo / Grafik zur Verfügung gestellt. Er hat es etwas verfeinert / abgeändert, dass es proportionell besser passt. Als ich ihn bat mir die Grafik zur weiteren Verwendung auszuhändigen meinte er, das könne er nicht machen da das Urheberrecht bei ihm liegen würde und ihm das Urheberrech zusteht. Ist das rechtlich wirklich so. Die Grafik stammt ja von mir.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

Hallo,

gehört ja eigentlich ins Rechtbrett…

Ich habe eine Heckscheibenreklame bei einem Grafikdesigner in
Auftrag gegeben. Dazu habe ich ihm ein von mir erstelltes Logo
/ Grafik zur Verfügung gestellt.

Wenn DU das Logo erstellt hast bist DU auch der Urheber. Arbeiten, die lediglich korrektiver Natur sind und keinerlei Designtechnischen Anspruch haben sind hier nicht relevant.

Er hat es etwas verfeinert /
abgeändert, dass es proportionell besser passt.

Wenn das Logo nach wie vor Dein ursprüngliches ist, dann bleibt es das auch nach diesen Arbeiten.

Als ich ihn
bat mir die Grafik zur weiteren Verwendung auszuhändigen
meinte er, das könne er nicht machen da das Urheberrecht bei
ihm liegen würde und ihm das Urheberrech zusteht. Ist das
rechtlich wirklich so. Die Grafik stammt ja von mir.

Richtig. Ehrlich gesagt würde ich hier GANZ schnell zum Anwalt gehen. Vorher Deine Entwürfe Beweiskräftig auf ein nicht veränderbares Medium, sprich CD brennen das es zeitlich auch festgehalten ist das Du zuerst das Logo entworfen hast. Alles weitere ist allerdings dann eher eine rechtliche Frage für das entsprechende Brett.

Gruß
h.

Vielen Dank für die Antwort. Hat mir sehr geholfen. Gruss Sylvia

Hab übrigens auch die Mail noch mit der ich ihm mein Logo als Anhang geschickt hab. :smile: Gruss Sylvia

Wenn das Logo nach wie vor Dein ursprüngliches ist, dann
bleibt es das auch nach diesen Arbeiten.

So einfach ist die allerdings Sache nicht.

Das Urheberrecht ist unveräuserlich! Allerdings bedeutet das nicht AUTOMATISCH, daß der Grafiker verplichtete ist, offene Daten rauszugeben. Zumindest nicht, wenn kein eindeutiges Vetragswerk vorliegt.

Klassisches Beispiel (wenn auch technsich mittlerweile veraltet): man beauftragt einen Fotografen mit Familienfotos. Bekommen bzw. bezahlen tut man letzlich für die Abzüge. Die Negative verbleiben allerdings als geistiges Eigentum beim Fotografen. Es sei denn, er gibt sie freiwillig bzw. gegen Bezhalung heraus. Ein „automatischer“ Anspruch darauf besteht nicht.

Solche Probleme entstehen imemr wieder, weil viele Dienstleister (aber auch Kunden) auf entsprechend eindeutiges Vetragswerk verzichten.

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