Hallo,
gehört ja eigentlich ins Rechtbrett…
Ich habe eine Heckscheibenreklame bei einem Grafikdesigner in
Auftrag gegeben. Dazu habe ich ihm ein von mir erstelltes Logo
/ Grafik zur Verfügung gestellt.
Wenn DU das Logo erstellt hast bist DU auch der Urheber. Arbeiten, die lediglich korrektiver Natur sind und keinerlei Designtechnischen Anspruch haben sind hier nicht relevant.
Er hat es etwas verfeinert /
abgeändert, dass es proportionell besser passt.
Wenn das Logo nach wie vor Dein ursprüngliches ist, dann bleibt es das auch nach diesen Arbeiten.
Als ich ihn
bat mir die Grafik zur weiteren Verwendung auszuhändigen
meinte er, das könne er nicht machen da das Urheberrecht bei
ihm liegen würde und ihm das Urheberrech zusteht. Ist das
rechtlich wirklich so. Die Grafik stammt ja von mir.
Richtig. Ehrlich gesagt würde ich hier GANZ schnell zum Anwalt gehen. Vorher Deine Entwürfe Beweiskräftig auf ein nicht veränderbares Medium, sprich CD brennen das es zeitlich auch festgehalten ist das Du zuerst das Logo entworfen hast. Alles weitere ist allerdings dann eher eine rechtliche Frage für das entsprechende Brett.
Gruß
h.