Urheberrecht eines eventuellen Werbe-Slogans

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe die Idee zu einem Werbe-Slogans und weiß leider nicht, wie ich diesen in-Frage-kommenden Firmen anbieten kann bzw. wie ich diesen zuerst einmal schützen kann.

An welche Stelle muss ich mich bezüglich einer Eintragung wenden?

Muss ich irgendwelche „Stolpersteine“ beachten, d.h. auf was muss ich besonders achten?

Vielen lieben Dank im Voraus,

interessiert

Hallo lieber Fragender,

zum Schutz ihres Slogans ist keine Anmeldung, wie etwa bei einem Patent oder einer Marke erforderlich. Soweit der Slogan Werkshöhe erreicht, steht ihnen mit Entstehen des Slogans das Urheberrecht daran zu.

Bei Werbeslogans ist jedoch schon äußerst fraglich, ob diese überhaupt Werkshöhe erreichen. Ohne eine pauschale Bewertung abzugeben, fehlt es vielen Werbeslogans bereits an der sog. „schöpferischen Eigenart“. Das liegt insbesondere daran, dass Werbeslogans kurz und knapp in Alltagssprache formuliert sind, ohne - für sich genommen - besonders originell zu sein. Die Originalität ergibt sich meist erst im Zusammenhang mit dem beworbenen Produkt.

Da sie bereits selbst von mehreren in Frage kommenden Firmen sprechen, gehe ich davon aus, dass der Slogan mit einfacher Sprache bei einem austauschbaren Bezugsobjekt arbeitet, z.B. „Spezi ist Spitze“, wobei sich Spezi durch jedes beliebige Produkt ersetzen ließe, auch wenn dadurch das Wortspiel verloren gehen würde.

Für den Fall, dass ihr Slogan nicht urheberrechtlich geschützt ist, können sie sich vor der Ausbeutung ihrer Leistung nur dadurch schützen, dass sie im Vorfeld der Verhandlung eine Art „Schutzvertrag“ mit den in Frage kommenden Unternehmen schließen. Ob sich die Unternehmen darauf einlassen ist wiederum eine ganz andere Frage. Die saubere Ausformulierung einer solchen Schutzvereinbarung wäre in jedem Fall einer der rechtlichen Stolpersteine und sollte von einem Anwalt verfasst werden, der sich im gewerblichen Rechtsschutz auskennt.

Angenommen ihr Slogan wäre besonders originell und damit urheberrechtlich geschützt ist ein weiteres großes Problem der Nachweis der Priorität, sprich der Nachweis, dass ihnen der Slogan „zuerst“ eingefallen ist.

Die meiner Kenntnis nach sicherste Methode ist eine sog. Prioritätsverhandlung vor einen niedergelassenen Notar. Gegebenenfalls wäre auch eine Anmeldung bei der VG Wort denkbar. Ich kann jedoch nicht mit Sicherheit sagen, ob die VG Wort auch Werbeslogans aufnimmt.

Zur Verwertung des Slogans, also Übertragung der Nutzungsrechte an ein interessiertes Unternehmen gegen Bezahlung, wäre ein Lizenzvertrag erforderlich, der in jedem Fall von einem Anwalt verfasst sein sollte, der sich im Urheberrecht auskennt.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg mit ihrer Idee und hoffe ich konnte ein wenig helfen.

Viele Grüße
Bernhard Kelz

Ich bin kein Experte !
Hatte mich selbst für Antworten zu diesem Thema interessiert.
Beste Grüße
J.

Ich bin kein Experte !
Hatte mich selbst für Antworten zu diesem Thema interessiert.
Beste Grüße
J.

Hallo Jacky1,

ich habe soeben von Bernhard Kelz eine interessante und hilfreiche Antwort zu diesem Thema erhalten, falls Sie an solch einer interessiert sind…

Einen schönen Abend und trotzdem vielen Dank für Ihre Antwort,

interessiert

Hallo Bernhard Kelz,

vielen lieben Dank für Ihre ausführliche und sehr hilfreiche Antwort.

Der Slogan besteht aus 3 Worten und kommt für zwei sehr große Firmen in Frage.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und bedanke moch für die rasche Antwort.

interessiert

Hallo,

das Urheberrecht schützt Werke, die eine individuelle geistige Leistung darstellen. Ob das bei jedem Werbeslogan der Fall ist, kann strittig sein.
Werke sind automatisch geschützt und brauchen keine Eintragung. Es gibt in Deutschland auch keine Urheberschaftsverzeichnisse wie in Amerika.
Dementsprechend ist es erst einmal einfach. Im Streitfall ist es aber auch schwierig zu beweisen, dass man das Werk (den Slogan) vor jemand anderem erfunden hat und (!) dieser jemand das eigene Werk kannte und nachgemacht hat. Gerade bei kurzen Werken könnte es ja auch sein, dass derjenige die gleiche Idee gehabt hat.
Solche Debatten werden dann in der Regel vor Gericht geführt. Das lässt sich im Voraus allerdings nicht verhindern.

Viel Erfolg, Bjørn Jagnow

Hallo,

grundsätzlich sind Ideen nicht schützbar, sondern nur Werke. Ein Werbeslogan lässt sich nur im Zusammenhang mit einem konkreten Produkt „schützen“, wobei es sich hierbei nicht um einen urheberrechtlichen Schutz sonder einen wettbewerbsrechtlichen handelt. Wenn also jemand einen Slogan verwendet, der bereits mit einem anderern Produkt verbunden ist, so kann das unlauterer Wettbewerb sein. einen Slogan im Vorwelt zu schützen geht praktisch nicht, es sei denn man verbindet es mit einer visuellen Schöpfung, einer sogenannten Wort/Bildmarke.

Ich hoffe, die Antwort war dienlich.

beste Grüße

Michael Schmelich

Grundsätzlich hast du in Deutschland immer eine automatisches Urheberrecht auf deiner Werke. Jedoch musst du auch den Nachweis der Urheberschaft irgendwie erbingen können. z.B durch hinterlegung beim Notar oder durch ein Einschreiben an sich selbst.

Du könntest von denen, den du dien Werk anbieten möchtest, auch ein kleines Papier verlangen in dem diese sich verpflichten dien Werk geheim zu halten und selbst nicht zu nutzen e.t.c. Googla mal z.B nach „NDA“ oder so… da gibt es Vorlagen zu.