Urheberrecht einklagen?

Liebe/-r Experte/-in,

danke erst einmal für die Zeit die Sie/Ihr mit lesen verbringt.

Es geht um folgendes:

Ich bin Grafikdesigner und habe vor einiger Zeit auf einer Onlineplattform eine iPhone Application Icon veröffentlicht. Auf dieser Seite können Auftraggeber Ihr Briefing online stellen und die Designer setzen entsprechend Ihren Entwurf in das Portal. Mit Glück gewinnt man diesen „Pitch“ und bekommt Geld. Das war bei mir damals nicht der Fall. Das zur Vorgeschichte.

Nun habe ich durch Zufall gemerkt, das ein Verkäufer (nicht die Person für die das Icon ursprünglich gestaltet wurde) im „AppStore“, also dort wie die iPhone Programme verkauft werden, ein Programm verkauft, was zu 100% mein Icon benutzt. Ich bin nie gefragt worden, noch wurde ich bezahlt. Die Person sitzt in den USA. DIe Person ist auch nicht gewillt mir das nachträglich zu bezahlen und hat einfach das Programm aus dem Verkauf gezogen.

Was habe ich da jetzt für optionen? Lohnt sich dagegen gerichtlich vorzugehen?

Hallo erst einmal,

sicherlich lohnt sich das - aber es gibt bestimmt Risiken, die abzuwägen sind:

  1. Ist das Portal eine deutsche oder eine amerikanische Domain. Daraus resultiert, ob das deutsche oder das amerikanische Recht in Anspruch genommen werden kann.
  2. Ist der Name des Urheberrechtsverletzer bekannt, oder gibt es nur einen Nicknamen?
  3. Können sie einwandfrei beweisen, das sie der Urheber des Icon sind?

Wenn diese Fragen alle mit ja beantwortet werden kann, dann lohnt es sich, einen Fachanwalt zu konsultieren und das Vorgespräch zu machen. Wichtig ist, das sich der Anwalt mit dem Urheberrecht bestens auskennt, denn dieses beinhaltet viel Stolperfallen.
Wenn sie solch einen Anwalt suchen, kann ich ihnen gerne einen empfehlen.

Alleine schon die Tatsache, dass der „Schuldner“ in den USA sitzt macht das fast aussichtslos, weiter wäre zu bedenken, ob das Icon die nötige Schöpfungshöe erreicht um überhaupt vom Urheberrecht geschützt werden zu können, was in 95% der Fälle meist unwahrscheinlich ist. Wie sieht den die Lizenz aus, bei dem das Icon ursprünglich eingereicht wurde? Möglich wäre, dass dieser gegen das UrhG verstoßen hat, weil er es an Dritte weiter gegeben hat …

Fazit: wenn man den „Schaden“ zu gunde legt, dann wird sich eine Verfolgung nicht lohnen, aber eine Abmahnung und Unterlassungserklärung könnte man alternativ noch anstrengen, dazu sollte man sich bei einem Fachanwalt für Medienrecht informieren.

Obwohl ich oft mit Rechstfragen beruflich zu tun hatte, bin ich kein Anwalt und kann deswegen keine zuverlässige Antwort geben. Aus dem Bauch sage ich, bei Recht musss man eben immer beweisen. Da Sie die Grafik nie rechtlich eingetragen haben wie bei TradeMarks u. ä. ist 1. die Beweisfähigkeit Ihrerseits zu bedenken und 2. welche Schadensersatz oder Unterlasseung wieder Fragen, die von einem Fachanwalt mit Erfahrung eingeschätzt werden muss.

Viel Glück!