ein antiquarisches Büchlein enthält Heimatgeschichten eines ansonsten unbekannten Autors.
Der Verlag in dem es erschienen ist, ist nicht mehr existent.
Der Autor und seine Lebensgeschichte bzw. sein Verbleib ist nicht zu klären.
Aufgrund des Alters des Büchleins ist davon auszugehen, das er inzwischen verstorben ist.
Gibt es noch ein Urheberrecht auf dieses Buch?
Wo könnte man darüber Auskünfte bekommen?
Sollte men keine eindeutigen Auskünfte erhalten, wie wäre es trotzdem möglich die Geschichten bzw. Teile davon neu zu veröffentlichen?
Was müßte man tun, wenn man eine solche Veröffentlichung vornehmen möchte (rechtliche Klausel)?
ein antiquarisches Büchlein enthält Heimatgeschichten eines
ansonsten unbekannten Autors.
ob der Autor bekannt oder unbekannt ist (wie definierst Du das?) ist egal.
Der Verlag in dem es erschienen ist, ist nicht mehr existent.
Soll vorkommen. Rechtlich aber nicht relevant, denn der wird bestenfalls die Verwertungsrechte besessen haben. Und nur weil der Verlag nicht mehr existiert, heißt das nicht, dass die Verwertungsrechte nicht auf jemand andere übergegangen sind.
Der Autor und seine Lebensgeschichte bzw. sein Verbleib ist
nicht zu klären.
Das ist blöd.
Aufgrund des Alters des Büchleins ist davon auszugehen, das er
inzwischen verstorben ist.
UrhG § 64 Allgemeines
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.
Gibt es noch ein Urheberrecht auf dieses Buch?
Durchaus möglich.
Wo könnte man darüber Auskünfte bekommen?
Da muss man sich selbst kümmern.
Sollte men keine eindeutigen Auskünfte erhalten, wie wäre es
trotzdem möglich die Geschichten bzw. Teile davon neu zu
veröffentlichen?
Es obliegt dem, der veröffentlichen will, die Rechtslage zu klären. Ist er sich nicht 100%ig sicher, dass der Schutz abgelaufen ist, sollte er tunlichst die Finger davon lassen.
Was müßte man tun, wenn man eine solche Veröffentlichung
vornehmen möchte (rechtliche Klausel)?
Du meinst irgendeine Klausel würde vor einer Urheberrechstverletzung schützen? Nein. Ganz sicher nicht.
Verrate Autor und Buchtitel. Es wäre doch gelacht, könnte man über den Urheber nichts in Erfahrung bringen. Recherchiert man ein Sterbedatum vor 1942, steht dem Nachdruck nichts entgegen.
Enthält das Buch auch Bestandteile (Skizzen, Zeichnungen, Fotos, Einbandmotiv), die nicht vom Autor des Buches stammen, aber reproduziert werden sollen, muss deren Herkunft separat geklärt werden.
vielen Dank schon mal für die bisherige Aufklärung.
ein antiquarisches Büchlein enthält Heimatgeschichten eines
ansonsten unbekannten Autors.
ob der Autor bekannt oder unbekannt ist (wie definierst Du
das?) ist egal.
Unbekannt heißt in diesem Fall, das außer dem Büchlein keine weiteren Werke von ihm bekannt sind.
Der Verlag in dem es erschienen ist, ist nicht mehr existent.
Soll vorkommen. Rechtlich aber nicht relevant, denn der wird
bestenfalls die Verwertungsrechte besessen haben. Und nur weil
der Verlag nicht mehr existiert, heißt das nicht, dass die
Verwertungsrechte nicht auf jemand andere übergegangen sind.
Wer kann über solche Vorgänge Auskunft geben?
An wen wendet man sich um eine derartige Übernahme von Verwertungsrechten festzustellen?
Der Autor und seine Lebensgeschichte bzw. sein Verbleib ist
nicht zu klären.
Das ist blöd.
Allerdings - daher meine Frage in diesem Forum…
Das Buch wurde herausgegeben 1861 - die Spuren zu verfolgen ist recht mühsam…
Aufgrund des Alters des Büchleins ist davon auszugehen, das er
inzwischen verstorben ist.
UrhG § 64 Allgemeines
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des
Urhebers.
Es wird nicht an Erben (Kinder etc.) weitergegeben?
Gibt es noch ein Urheberrecht auf dieses Buch?
Durchaus möglich.
Wo könnte man darüber Auskünfte bekommen?
Da muss man sich selbst kümmern.
Ist mir klar - die Frage lautete: Wo?
D.h. gibt es so eine Art Autorenverzeichnisse aller Veröffentlichungen der Verlage oder etwas Ähnliches?
Eine weitere Frage hat sich noch ergeben.
Es handelt sich um Heimatgeschichten und z.T. um überlieferte Sagen aus der Region.
Gibt es auf diese überlieferten Sagen überhaupt ein Urheberrecht?
Oder sind Sagen und Volksmärchen generell urheberrechtlich nicht geschützt?
Inwieweit darf man überlieferte Volksmythen sprachlich verändern (anpassen) und in welcher Form wäre dies zu kennzeichnen?
Oder handelt es sich da um erlaubte Freiheiten der Herausgeber, die nicht kennzeichnungspflichtig sind?
Verrate Autor und Buchtitel. Es wäre doch gelacht, könnte man
über den Urheber nichts in Erfahrung bringen. Recherchiert man
ein Sterbedatum vor 1942, steht dem Nachdruck nichts entgegen.
Leider bin ich dazu nicht befugt.
Ich kann dir aber sagen, das eine Gruppe von 6 Personen bereits seit vielen Wochen mit der Recherche nach dem Autor beschäftigt ist…
Ein Sterbedatum vor 1942 ist wahrscheinlich. Das Buch wurde 1861 herausgegeben.
Enthält das Buch auch Bestandteile (Skizzen, Zeichnungen,
Fotos, Einbandmotiv), die nicht vom Autor des Buches stammen,
aber reproduziert werden sollen, muss deren Herkunft separat
geklärt werden.
Also vor 151 Jahren. Damit daran heute noch ein Urheberecht besteht, muss der Autor vor 70 Jahren noch gelebt haben. Wie wahrscheinlich ist es, daß der Autor 81 Jahre nach Erscheinen des Buches noch gelebt hat?
Aufgrund des Alters des Büchleins ist davon auszugehen, das er
inzwischen verstorben ist.
Ein Sterbedatum vor 1942 ist wahrscheinlich. Das Buch wurde
1861 herausgegeben.
Enthält das Buch auch Bestandteile (Skizzen, Zeichnungen,
Fotos, Einbandmotiv), die nicht vom Autor des Buches stammen,
aber reproduziert werden sollen, muss deren Herkunft separat
geklärt werden.
Oh,je… - gilt auch hier das Datum von 1942?
Warum Oh je? Für z. B. Zeichnungen gilt natürlich auch die Frist von 70 Jahren. Es ist aber sehr unwahrscheinlich, dass irgendeiner der Urheber 1942 noch lebte. Das Buch erschien 1861. Angenommen, einer der Urheber war damals im zarten Alter von 20 Lenzen, so war er 1942 101 Jahre alt. Das Risiko, heute eine Urheberrechtsverletzung zu begehen, erscheint mir in diesem Fall überschaubar.
Trotzdem wäre es natürlich gut, Genaues über den Autor/die Autoren zu wissen. Wenn ihr mit dem Autorennamen nicht weiterkommt, habt ihr es schon mit einer Text- oder Bildersuche bei Google probiert?
Also vor 151 Jahren. Damit daran heute noch ein Urheberecht
besteht, muss der Autor vor 70 Jahren noch gelebt haben. Wie
wahrscheinlich ist es, daß der Autor 81 Jahre nach Erscheinen
des Buches noch gelebt hat?
Die Festlegung der Grenze von 1942 (bzw. 70 Jahre) war mir nicht bekannt, als ich den Ursprungstext schrieb.
Logischerweise dürfte sogar dem Dümmsten klar sein, das diese Wahrscheinlichkeit gering ist - dafür brauche ich hier nun wirklich keine Kommentare…
Wenn auch die (theoretische) Möglichkeit durchaus besteht, das der Verfasser 18 Jahre alt war
als das Buch veröffentlicht wurde und er dann das biblische Alter von 99 im Jahre 1942 erreichte…
Aufgrund des Alters des Büchleins ist davon auszugehen, das er
inzwischen verstorben ist.
Und zwar schon länger als 70 Jahre.
Und es wäre schön, wenn man das sicher wüsste…
Weitergeholfen hast du mir mit dieser Antwort allerdings nicht.
Logischerweise dürfte sogar dem Dümmsten klar sein, das diese
Wahrscheinlichkeit gering ist - dafür brauche ich hier nun
wirklich keine Kommentare…
Sorry, ich wollte Dir ernsthaft nur helfen, in dem ich das nochmal verdeutliche.
Und es wäre schön, wenn man das sicher wüsste…
Ich würde da keine Arbeitszeit darin stecken, hier hundertprozentige Sicherheit zu gelangen. Das Risiko ist vernachlässigbar, zumal es ja nicht um Millionenbeträge gehen dürfte - und selbst wenn ein Urheberrecht besteht, noch lange nicht gesagt ist, daß es Erben gibt, die nach fast 70 Jahren sofort auf der Matte stehen. Das wäre wie ein umgekehrter Lottogewinn.
Wenn da gerade sechs Leute an der Recherche arbeiten, kostet deren Arbeitsleistung wahrscheinlich mehr (und ja, auch ehrenamtliche Arbeit „kostet“ und sollte nicht verschwendet werden) als eine potentielle Tantieme.
Ich habe im Beruf tagäglich mit ungeklärten Urheberechten zu tun, und mnachmal muss man einfach auch pragmatisch entscheiden.
Weitergeholfen hast du mir mit dieser Antwort allerdings nicht.
Nunja, dann gehe ich wieder Angeln. Ich verbringe eh viel zu viel Zeit hier.
Da wir gar nicht wissen wie hoch eine etwaige Tantieme ausfallen würde sind wir natürlich sehr vorsichtig.
Um einen Millionenbetrag wird es sich aber tatsächlich kaum handeln.
Für uns ist es besonders wichtig, da wir die Einkünfte aus einer Neuveröffentlichung einem kleinen Verein zur Verfügung stellen möchten.
Forderungen aus Urheberrechten wären wir da nicht gewachsen und könnten diese wahrscheinlich kaum erfüllen.
Mit deiner zweiten Antwort hast du mir diesmal einen wichtigen Anstoss gegeben und darum möchte ich mich dafür natürlich auch bedanken.
Da wir gar nicht wissen wie hoch eine etwaige Tantieme
ausfallen würde
Eine branchenübliche Vergütung bei einer Neuveröffentlichung liegt bei etwa 10% des Nettoladenpreises. Nach § 32 UrHg dürfte das auch eine „angemessende Vergütung“ sein. Eventuell kommen noch Anwaltskosten hinzu, wobei sich die auch in Grenzen halten, denn es geht ja um keine große Summe.
Was druckt ihr denn für eine Auflage? Bei welchem Verkaufspreis?
Vermutlich reden wir von ein paar hundert bis maximal tausend Euro, die im ungünstigsten Fall fällig werden (was ich nach wie vor für sehr unwahrscheinlich halte).
Forderungen aus Urheberrechten wären wir da nicht gewachsen
und könnten diese wahrscheinlich kaum erfüllen.
Sucht euch einen Gönner, der im unwahrscheinlichen Fall der Fälle dafür gerade steht.