ist es eigentlich möglich, Fangesänge urheberrechtlich
schützen zu lassen?
Urheberrecht hat man, oder hat man nicht! Man kann sich das Urheberrecht nicht irgendwo „holen“. Man schafft ein Werk und hat darauf automatisch das Urheberrecht.
Fangesänge habe in der Regel kein Urheberschaft bei den singenden, wohl aber bei den Schreibern der Texte und der Melodie. Die singenden haben eher ein Leistungsschutzrecht.
Fangesänge sind entsprechend den Komponisten und Textern bereits urheberrchtlich geschützt, auch wenn die Urheber evtl. nicht bekannt sind. Natürlich kann man versuchen sich dieses Werk zu eigen zu machen, jedoch dürfte jeder Richter dieser Welt dieses im Streifall als Unsinn ansehen und zu Gunsten der Gegenseite entscheiden.
Die Melodien sind ja meist von bereits
urheberrechtlich geschützten Werken übernommen, die Texte
allerdings sind meist in der Fanszene entstanden und je nach
Verein sehr eigen.
Texte und Melodie sind zwei paar Schuhe… und für alles gibt es immer rigendeinen oder mehrere Urheber. Entsprechend dürfte der Verein selbst die größten Rechte daran haben.
Wann verfügt ein Fangesang-Text über eine genügende
schöpferische Höhe?
Das ist rein Spekulation… es gibt keine feste Deifnition. Aber ein Fangesang dürfte sogut wie keine Gestaltungshöhe haben…
Und wer darf sich die Rechte (Verlagsrechte) daran sichern?
Versuchen kann es jeder. Die Frage ob er im Klagefall damit durchkommt ist eine andere…
Besten Dank für eure Expertise/Rat
e.