Urheberrecht Fangesänge Verlag #Fussball #Recht

Moin Experten für Urheberrecht,

ist es eigentlich möglich, Fangesänge urheberrechtlich schützen zu lassen? Die Melodien sind ja meist von bereits urheberrechtlich geschützten Werken übernommen, die Texte allerdings sind meist in der Fanszene entstanden und je nach Verein sehr eigen.

Wann verfügt ein Fangesang-Text über eine genügende schöpferische Höhe?
Und wer darf sich die Rechte (Verlagsrechte) daran sichern?

Besten Dank für eure Expertise/Rat

e.

ist es eigentlich möglich, Fangesänge urheberrechtlich
schützen zu lassen?

Urheberrecht hat man, oder hat man nicht! Man kann sich das Urheberrecht nicht irgendwo „holen“. Man schafft ein Werk und hat darauf automatisch das Urheberrecht.

Fangesänge habe in der Regel kein Urheberschaft bei den singenden, wohl aber bei den Schreibern der Texte und der Melodie. Die singenden haben eher ein Leistungsschutzrecht.

Fangesänge sind entsprechend den Komponisten und Textern bereits urheberrchtlich geschützt, auch wenn die Urheber evtl. nicht bekannt sind. Natürlich kann man versuchen sich dieses Werk zu eigen zu machen, jedoch dürfte jeder Richter dieser Welt dieses im Streifall als Unsinn ansehen und zu Gunsten der Gegenseite entscheiden.

Die Melodien sind ja meist von bereits
urheberrechtlich geschützten Werken übernommen, die Texte
allerdings sind meist in der Fanszene entstanden und je nach
Verein sehr eigen.

Texte und Melodie sind zwei paar Schuhe… und für alles gibt es immer rigendeinen oder mehrere Urheber. Entsprechend dürfte der Verein selbst die größten Rechte daran haben.

Wann verfügt ein Fangesang-Text über eine genügende
schöpferische Höhe?

Das ist rein Spekulation… es gibt keine feste Deifnition. Aber ein Fangesang dürfte sogut wie keine Gestaltungshöhe haben…

Und wer darf sich die Rechte (Verlagsrechte) daran sichern?

Versuchen kann es jeder. Die Frage ob er im Klagefall damit durchkommt ist eine andere…

Besten Dank für eure Expertise/Rat

e.

Hi, also dazu fällt mir nichts ein. Aber frag doch mal die fifa. MfG, Bramante
http://fifa4fans.de/component/content/article/556-al…

Grundsätzlich hat derjenige der sich die Reime erdacht hat auch Anspruch auf Urheberrechte.
Fragt sich nur was er mit diesem Recht anfangen will. Von jedem der im Stadion mitsingt eine
Nutzungsgebühr verlangen ? und von der er dann aber wieder prozentual Anteile an die GEMA
abführt, weil die Melodie nicht von ihm stammt ?

Gruß
Formator

Hallo e.

ist es eigentlich möglich, Fangesänge urheberrechtlich
schützen zu lassen?
[…]
Wann verfügt ein Fangesang-Text über eine genügende
schöpferische Höhe?
Und wer darf sich die Rechte (Verlagsrechte) daran sichern?

Also, da bin ich überfragt. Prinzipiell ist die „schöpferische Höhe“ aber schon recht bald erreicht, und da sich diese Texte ja oft sogar reimen und ein Metrum aufweisen, ohne das sie ganz anders wirken würden, dürften sie schon dem UrhR unterliegen.

Wer über dieses Recht verfügen (d.h. evtl. auch Einnahmen daraus generieren) darf, z.B. durch das Zusammenstellen eines Buchs mit den „Fangesängen der Bundesliga/dieser Welt“, ist schon etwas weniger klar. Wohl gibt es Fanclubs, aber es ist ja keineswegs sicher, dass ein Text, den die regelmäßig skandieren, von einem der Mitglieder stammt (könnte genauso gut ein anderer Zuschauer gewesen sein, und der Chant kam einfach gut an im Stadion).

Du als Kompilator wirst sie aber schwer selbst schützen lassen können, z.B. für ein Büchlein, denn du bist ja sicherlich nicht der Urheber.

Klingt wie ein ganz interessantes Projekt, aber da kann ich dir nicht helfen.

LG
WernR

Hallo Erik!

ist es eigentlich möglich, Fangesänge urheberrechtlich schützen zu lassen?

Urheberrechtlicher Schutz entsteht mit dem Werk, da muß man überhaupt nicht aktiv werden.

Die Melodien sind ja meist von bereits urheberrechtlich geschützten Werken übernommen

Dann sind deren Urheber relevant, falls die Stücke noch nicht gemeinfrei geworden sind. Letzteres geschieht mit Auslaufen des Urheberrechts, also 70 nach dem Tod des (letzten Mit-)Urhebers.

die Texte allerdings sind meist in der Fanszene entstanden

Dann gebührt der auch das Urheberrecht. Vermutlich dürfte es aber schwer sein die Verantwortlichen /Rechteinhaber wirklich zweifelsfrei ausfindig zu machen.

Wann verfügt ein Fangesang-Text über eine genügende schöpferische Höhe?

Die Ansprüche sind da sehr gering, so daß vermutlich selbst „Fangesänge“ sie erfüllen dürften - siehe auch https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Klein…

Und wer darf sich die Rechte (Verlagsrechte) daran sichern?

Die stehen allein dem/den Urheber(n) zu und müßten von ihm/ihnen erworben werden. Den/die Urheber ausfindig zu machen dürfte praktisch aber unmöglich sein. Andererseits gibt es entsprechend wohl auch niemanden, der entsprechende Rechte einfordern kann.

Gruß, Jan