Hallo,
weiß jemand wie es sich mit den Urheberrechten beim Filmen einer öffentlichen Veranstaltung verhält?
Nimmt man zB eine öffentliche Sportveranstaltung, bei der verschiedene Mannschaften verschiedene Choreographien mit unterschiedlichen Musikstücken präsentieren. Nun könnte ja jeder Zuschauer beliebig viele Videos machen und diese online stellen. Wird damit das Urheberrecht verletzt? Ändert sich die Sachlage, wenn die Veranstaltung live im TV präsentiert wird?
Danke
Tach auch,
wenn die Veranstaltung auch nur ein Minimum an „schöpferischer Höhe“ erreicht, sich also durch ein wenig Individualität auszeichnet, sollte man zur Sicherheit davon ausgehen, dass hier das Urheberrecht greift.
Da jede Veranstaltung einen Veranstalter hat, kann der auch Regeln für Besucher festlegen. Und somit können auch Aufnahmen zu privaten Zwecken ausgeschlossen werden, die ansonsten generell unter bestimmten Bedingungen gestattet sind.
Und ja, der Veranstalter kann auch die Verbreitungsrechte an Bildmaterial exklusiv verkaufen. Somit kann also eine Übertragung im Fernsehen vorgenommen werden und trotzdem könnten private Aufnahmen ausgeschlossen sein.
Und potentielle Rechteinhaber können mehr Personen als nur der Veranstalter sein. In Deinem Fall der Sportveranstaltung können es auch der Vermieter des Raumes sein, die Sportler, Vereine, vielleicht Feuerwerker, Beleuchter …
Im Übrigen sind bei einer Veröffentlichung solchen Materials auch noch die Regeln der GEMA zu beachten.
Grüße