Urheberrecht Fotos - beim AG oder MA?

Wenn Fotos im Rahmen der Dienstwahrnehmung geschossen werden - in diesem Fall von Kollegen, die sich im rettungsdienstlichen Einsatz befinden - wem gehören dann die Urheberrechte? Dem AG oder dem Fotografen?

Es handelte sich hierbei um eine klassische Einsatzsituation: Autounfall auf Bundesstraße, viel Blaulicht, Polizei, Notarzt, Rettungshubschrauber, viele Helfer, etc. Dieses Bild soll nun vom AG als Pressefoto verwendet werden. Der MA will aber Geld für das Bild.
Aus meiner Sicht müsste es aber eigentlich das Bild des AGs sein, was hieße, dass er kein Honorar dafür bezahlen muss, oder?

Dankeschön für Eure Tipps

hallo,

ist das geschossene foto teil der arbeit oder einfach ‚nur so‘ fotografiert worden?

lg

Hallo,
es ist nur „so fotografiert“ worden. Allerdings kommt es öfter vor, dass in solchen Situationen Fotos geschossen werden und mir - der Pressestelle - übersendet werden.