Urheberrecht Fragebogen Max Frisch

Hallo Ihr Wisser,

wenn ein Text von Max Frisch so wie hier http://www.buecherwiki.org/wiki.cgi?MaxFrisch/Frageb… zitiert wird - ist das urheberrechtlich in Ordnung? Da steckt ja keinerlei Eigenleistung es Zitierenden drin und es ist wohl auch keine beabsichtigt.

Cheers, Felix

Hallo! zumindest ist die Quelle ja angegeben…

auf den ersten Blick kann ich auch nicht erkennen, ob das gewerblich genutzt wird, habe aber nicht den Eindruck…

ob der Urheberrechtsinhaber eine Veröffentlichung verboten hat (es geht ja nicht drum, dass es jemand als EIGENES Werk verkauft), weiss ich nicht… (Verlage schreiben meist ein Verbot ins „Kleingedruckte“…)

cu kai

Hallo,

danke für die Antwort …

Hallo! zumindest ist die Quelle ja angegeben…

auf den ersten Blick kann ich auch nicht erkennen, ob das
gewerblich genutzt wird, habe aber nicht den Eindruck…

Na, da könnte ich ja auch ein komplettes Buch kostenlos veröffentlichen :wink:

ob der Urheberrechtsinhaber eine Veröffentlichung verboten hat
(es geht ja nicht drum, dass es jemand als EIGENES Werk
verkauft), weiss ich nicht… (Verlage schreiben meist ein
Verbot ins „Kleingedruckte“…)

Die Rechte für die Werke von Max Frisch liegen m.W. beim Suhrkamp Verlag, und der wird sich bedanken, wenn ich die Bücher komplett ins Netz stelle. Aber hier geht es ja um einen Auszug.

Weiß noch wer was?

Cheers, Felix

Hallo! zumindest ist die Quelle ja angegeben…

Völlig unerheblich.

auf den ersten Blick kann ich auch nicht erkennen, ob das
gewerblich genutzt wird

Völlig unerheblich.

ob der Urheberrechtsinhaber eine Veröffentlichung verboten hat

Auch völlig unerheblich. Die Veröffentlichung eines urheberechtlich geschützen Textes ist in den deutschsprachigen Ländern weitestgehend durch Gesetz verboten, außer der Urheber bzw. der Inhaber der entsprechenden Nutzungsrechte hat es erlaubt , z.B. durch Verzicht auf das Urheberecht (Schweiz) oder eine entsprechensde Nutzungslizenz (z.b. Creative Commons).

(es geht ja nicht drum, dass es jemand als EIGENES Werk
verkauft)

Auch unerheblich.

(Verlage schreiben meist ein
Verbot ins „Kleingedruckte“…)

Da die Rechtslage relativ eindeutig ist, dient das wohl mehr zur Information von Leuten, die es nicht verstanden haben.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesgesetz_%C3%BCber_…
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht

Gruß,
Max