Liebe/-r Experte/-in,
bei einer Haushaltsauflösung in unserer Familie haben sich alte Bücher aus der 2. Hälfte 19. Jhd. und Anfang 20. Jhd. angefunden. Es handelt sich sowohl um Trivialliteratur („Gartenlaube“ etc.), als auch um Zeitgeschichtliches und Fachbücher (Maschinenbau). Die Verlage sind z.T. nicht auszumachen, z.T. aber auch nicht mehr existent. Seiten aus den Büchern würde ich gerne für ein Projekt ins Internet stellen. Wie ist es jedoch um das Urheberrecht solch alter Bücher bestellt? Gibt es vielleicht generelle Regelungen, ab wann Rechte an Büchern „verjähren“? Vielen Dank schon einmal für alle nützlichen Hinweise!
Mit besten Grüßen,
Peter Usbeck