Urheberrecht für dreidimensionale Kunstwerke

Mal folgenden Fall angenommen:

Herr X wird von einem Verein 6 Jahre lang damit beauftragt, eine jährliche Anstecknadel als Souvenir einer Veranstaltung zu entwerfen und zu produzieren.

In Absprache mit dem Verein fertigt er Entwürfe, Reinzeichnungen und Produktionszeichnungen, macht Werkzeuge, fertigt die Nadeln und verkauft dem Verein anschließend jährlich rund 150 Stück davon.

Auf seiner Homepage listet der Verein nun nach 15 Jahren alle bisher veröffentlichten Nadeln auf. Dabei kennzeichnet er einige ältere und ganz neue Nadeln mit „Bildrechte Archiv Willi Meier“. Die Fotos von den 6 Nadeln unseres genannten Herstellers X bleiben ohne Kommentar.

Fragen:

  1. Darf der Verein die Bilder der Nadeln im Internet ohne Erlaubnis von X veröffentlichen?
  2. Kann X verlangen, dass er bei der Darstellung seiner Nadeln als Urheber genannt wird?
  3. Darf X auf seiner Homepage die Nadeln des Vereins zeigen als Musterbeispiele seiner Fertigung?

Danke für Eure Hilfe!

Gruß
Ralle

Hi Ralle,
leider sagst du uns nicht, wer die Fotos der betreffenden Nadeln gemacht hat. Die Billdrechte bleiben ja beim Fotografen.

Gruß

Jo

Die Fotos hat der Verein gemacht von den Nadeln des X.
Hat der X nicht auch ein Urheberrecht auf das Design der Nadeln?

Wie ist das mit dem großen Stuttgarter Autokonzern mit dem Stern? Die haben Besitzern sogar verboten, den Stern auf ein anderes Auto zu schrauben oder einen „Sternwagen“ mit einem anderen Logo zu verunstalten.

Die Fotos hat der Verein gemacht von den Nadeln des X.

Ok, dann hat der Verein das Recht an den Fotos und alles richtig gemacht.

Hat der X nicht auch ein Urheberrecht auf das Design der
Nadeln?

Aber natürlich. Aber das Design ist ihm ja auch nicht gestohlen worden.

Wie ist das mit dem großen Stuttgarter Autokonzern mit dem
Stern? Die haben Besitzern sogar verboten, den Stern auf ein
anderes Auto zu schrauben oder einen „Sternwagen“ mit einem
anderen Logo zu verunstalten.

Was hat das mit dem Fall hier zu tun?
Der Verein zeigt die Nadeln doch genau in dem Kontext, für den sie gemacht wurden.

Ich verstehe dein Problem nicht.

Jo

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Fragen:

  1. Darf der Verein die Bilder der Nadeln im Internet ohne
    Erlaubnis von X veröffentlichen?
  2. Kann X verlangen, dass er bei der Darstellung seiner Nadeln
    als Urheber genannt wird?
  3. Darf X auf seiner Homepage die Nadeln des Vereins zeigen
    als Musterbeispiele seiner Fertigung?

Um bei deinem Mercedes-Beispiel zu bleiben:
1.Darf MB Fotos seiner neuen Modelle und des Sterns ohne Erlaubnis der jeweiligen Designer veröffentlichen?
2.Weißt du die Namen der Designer? Woran liegt das wohl?
3.Ja.

LG

Jo