Urheberrecht für eigene Werke

hallo, werte rechsgelehrte der www-community,

wie wahrscheinlich tausend andere menschen auch versuche ich mich hobbymäßig als (bisher verkannter) schriftsteller und verfasser von gedichten und ähnlichem, halt solchen dingen, die produkte meiner eigenen geistigen tätigkeit sind.

von mehreren freunden und bekannten habe ich die anregung erhalten, verschiedene stücke zu verlagen zu senden, ob diese vielleicht interesse an einer publizierung hätten. bisher habe ich diese idee jedoch nie realisiert und immer vor mich hergeschoben.

ich möchte nur gern wissen, wie ich meine geschichten etc. wirklich urheberrechtlich schützen kann, um z.b. zu verhindern, dass ein skript, dass ich an einen beliebigen verlag schicke, von denen als ihr eigene kreation verkauft wird, wie ich mir also sämtliche rechte an meinen „lyrischen kindern“ sichern kann.

irgendwo habe ich mal gelesen oder gehört, man müsse betreffende werke nur an sich selbst per post schicken - aber das ist doch blödsinn, oder?

wie also kann ich meine „werke“ gegen geistigen diebstahl und sonstiges schützen? welche dementsprechende gesetze kann ich wo nachlesen?

besten dank im vorraus für euren juristischen beistand

  • peace, ted

Hallo Ted Bundy,

ich möchte nur gern wissen, wie ich meine geschichten etc.
wirklich urheberrechtlich schützen kann, um z.b. zu
verhindern, dass ein skript, dass ich an einen beliebigen
verlag schicke, von denen als ihr eigene kreation verkauft
wird, wie ich mir also sämtliche rechte an meinen „lyrischen
kindern“ sichern kann.

also, eigentlich ist das ganz einfach. Es gilt nämlich:

„Der Rechtserwerb erfolgt durch die Schöpfung des Werkes.“

Damit hast du automatisch alle Rechte an deinen Werken.

Geregelt ist das Ganze im Urheberrecht, wobei für dich folgendes interessant sein dürfte:

Paragraph 7:

Urheber ist der Schöpfer des Werkes.

Und weiter im Paragraph 11:

Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes.

Zur weitergehenden Lektüre seien z.B. folgende Links empfohlen:

http://transpatent.com/gesetze/urhg.html

http://www.uni-duesseldorf.de/WWW/ulb/jur_urheberrec…

Gruß
Roland

Hallo Roland,

„Der Rechtserwerb erfolgt durch die Schöpfung des Werkes.“
Damit hast du automatisch alle Rechte an deinen Werken.

gilt das auch für im Internet unter Pseudonym verfasstes?

Gruß
Roland

Voy

Hallo Voy,

„Der Rechtserwerb erfolgt durch die Schöpfung des Werkes.“
Damit hast du automatisch alle Rechte an deinen Werken.

gilt das auch für im Internet unter Pseudonym verfasstes?

Im Prinzip gilt das immer. Ob unter deinem Werk ein Pseudonym, dein richtiger Name oder gar kein Name steht ist dabei unerheblich. Wie geasgt, der Rechtserwerb entsteht durch die Schöpfung.
Für weitere Infos, welche speziell das Urheberrecht im Internet betreffen, schaust du z.B. hier:

http://www.weinknecht.de/uii01.html

Gruß
Roland

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