Urheberrecht für Gedichte

liebe Community,

meine Frage: was ist bei der musikalischen Verwertung von Gedichten urheberrechtlich zu beachten?

das betrifft z.B. den Fall, wenn ein Komponist ein Gedicht vertonen möchte. unter folgendem link behauptet jemand, das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Autors, ist aber an Bedingungen geknüpft (z.b. können die Erben was dagegen haben).

http://www.frag-einen-anwalt.de/Urheberrecht-Gedicht…

können Erben oder Verlage wirklich über den oben gennnten Zeitraum hinaus urheberrechtliche Ansprüche stellen? Wenn ja, wie findet man heraus, wer das Urheberrecht zu einem bestimmten Werk inne hat?

liebe Grüße
litswd

Hallo!

unter folgendem link behauptet jemand, das
Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Autors, ist
aber an Bedingungen geknüpft (z.b. können die Erben was
dagegen haben).
http://www.frag-einen-anwalt.de/Urheberrecht-Gedicht…

§ 64 UrhG: Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.

Ist das Urherrecht erloschen, ist das Werk damit gemeinfrei. Bei mehreren Urhebern erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Miturhebers (§ 65 UrhG).

Der Autor des o. g. Links irrt.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

§ 64 UrhG: Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem
Tode des Urhebers.

Ist das Urherrecht erloschen, ist das Werk damit gemeinfrei.
Bei mehreren Urhebern erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach
dem Tod des längstlebenden Miturhebers (§ 65 UrhG).

aber was ist mit §28 UrhG?
(1) Das Urheberrecht ist vererblich.
(2) Der Urheber kann durch letztwillige Verfügung die Ausübung des Urheberrechts einem Testamentsvollstrecker übertragen. § 2210 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht anzuwenden.

Wie man das herausfinden kann, ob es vererbt wurde, weiß ich nicht.

Viele Grüße
Christa

Hallo Christa!

§ 64 UrhG: Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem
Tode des Urhebers.

Ist das Urherrecht erloschen, ist das Werk damit gemeinfrei.

aber was ist mit §28 UrhG?
(1) Das Urheberrecht ist vererblich.

Ungeachtet dessen erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Wie man das herausfinden kann, ob es vererbt wurde, weiß ich
nicht.

Darum muss man sich nicht kümmern, wenn der Urheber seit mindestens 70 Jahren tot ist.

Anm.: Ohne festgelegtes zeitliches Limit gäbe es durch Vererbung von Generation zu Generation unendlich lange wirkende Urheberrechte. Das ist aber nicht der Fall. 70 Jahre nach Ableben des Urhebers - die Rechteinhaber können dann per Erbschaft schon die Urenkel des Urhebers (oder der Staat, wie im Fall Hitler) sein, ist Schluss mit dem Urheberrecht.

Gruß
Wolfgang

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Hallo Wolfgang,

das war mir SO nicht klar, aber was du dazu geschrieben hast klingt plausibel, danke für die Erklärung.

Gruß
Christa