oder gibt es vielleicht auch für existenzgründer, die erst
seit kurzem selbständig sind zuschüsse für anwalts- und
gerichtskosten?
hoffe, das war nun nicht zu viel:smile:
Aus meiner laienhaften Sicht ist in Sachen Urherrecht eine Unterstützung durch Rechtsanwälte, Versicherungen o. ä. bei Beachtung einiger Grundsätze überflüssig. Zu diesen Grundsätzen gehört, niemals fremde Texte und Fotos ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Urhebers zu verwenden. Das sollte zu schaffen sein.
Lt. Vika beschäftigst Du Dich mit Grafik- und Webdesign. Übergibt Dir ein Kunde Bilder und Texte, kannst Du deren Herkunft nicht kennen. Deshalb läßt Du Dir von Kunden unterschreiben, daß sie selbst im Besitz der Urheberrechte der übergebenen Sachen sind und Dich von allen Rechtsstreitigkeiten und Ansprüchen aus Urheberrechtsverletzungen freihalten werden.
Anders liegt der Fall, wenn Du selbst im Kundenauftrag etwas gestaltest. Es gibt Auftragnehmer, die versuchen, ihre Kunden mit dem Urheberrecht an sich zu fesseln. Schon geht das teure Gezeter mit Advokaten los, sobald ein Kunde weshalb auch immer den Grafiker wechselt und jemand anderes beauftragt. Ich halte solche Vorgehensweise für kleinkarierte Dummheit. Mit Kunden streitet man nicht, wenn es sich irgend vermeiden läßt und mit allen Gerichten der Welt kann man einen Kunden nicht an sich binden. Also: Wenn Du für Kunden Arbeiten anfertigst, läßt Du Dich für Deine Arbeit bezahlen und bleibst Urheberin. Die Verwertungsrechte für die im Kundenauftrag erledigten Arbeiten überläßt Du aber dem zahlenden Kunden. Damit hat man klare Verhältnisse und bietet lästigen Zeitgenossen keine Angriffspunkte.
Damit diese Dinge im Tagesgeschäft nicht vergessen werden, gönnst Du Dir alsbald eigene AGB. Dort schreibst Du die hier erwähnten Sachen ein für allemal auf, verweist in jedem Angebot, jeder Auftragsbestätigung und jeder Rechnung auf Deine AGB, die zweckmäßigerweise die Rückseite der Papiere zieren und läßt Dir die entscheidenden Passagen noch einmal per Unterschrift bestätigen.
Übergibt Dir ein Kunde Bilder und Texte, kannst Du deren
Herkunft nicht kennen. Deshalb läßt Du Dir von Kunden
unterschreiben, daß sie selbst im Besitz der Urheberrechte der
übergebenen Sachen sind und Dich von allen
Rechtsstreitigkeiten und Ansprüchen aus
Urheberrechtsverletzungen freihalten werden.
Dazu eine Ergänzung:
Derjenige, der ein Werk geschaffen hat, ist und bleibt der Urheber. Dieses Recht ist IMHO nicht übertragbar. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Werke übergeben werden oder nicht, das Urheberrecht verbleibt immer beim Schöpfer.
Ob der Kunde also im Besitz der Urheberrechte ist oder nicht, spielt keine Rolle, solange er die für die Durchführung des Auftrages notwendigen Verwertungsrechte besitzt.
Wenn der Kunde darüberhinaus auch der Urheber ist, dann sollte es sowieso keine Probleme geben.