Servus Experten !
Man stelle sich vor, Schauspieler S hat eine eigene Homepage. Dort wirbt er für sich in der Hoffnung, dass Regisseure / Intendanten / Theaterdirektoren ihn aufgrund der Darstellungen auf der HP engagieren.
Es gibt auf der HP
- private Photos von S
- Bühnenphotos diverser Theateraufführungen von S
- Klangbeispiele seiner Sprechkunst, nämlich gesprochene Texte z.B. noch lebender Autoren.
- Klangbeispiele seiner Sangeskunst, nämlich Lieder / Stücke aktueller Musiker (z.B. eine Coverversion eines Paul Mcartney-Songs).
Bei welchen dieser 4 Punkte sind die Rechte anderer (z.B. der Autoren, der Musiker, der AKM (= die GEMA in Österreich)) tangiert und was müsste dabei beachtet werden bzw. ist dabei verboten.
Danke im Voraus für Antworten.
Grüße aus Wien
Helmut