Urheberrecht / GEMA auf Homepage

Servus Experten !

Man stelle sich vor, Schauspieler S hat eine eigene Homepage. Dort wirbt er für sich in der Hoffnung, dass Regisseure / Intendanten / Theaterdirektoren ihn aufgrund der Darstellungen auf der HP engagieren.
Es gibt auf der HP

  1. private Photos von S
  2. Bühnenphotos diverser Theateraufführungen von S
  3. Klangbeispiele seiner Sprechkunst, nämlich gesprochene Texte z.B. noch lebender Autoren.
  4. Klangbeispiele seiner Sangeskunst, nämlich Lieder / Stücke aktueller Musiker (z.B. eine Coverversion eines Paul Mcartney-Songs).

Bei welchen dieser 4 Punkte sind die Rechte anderer (z.B. der Autoren, der Musiker, der AKM (= die GEMA in Österreich)) tangiert und was müsste dabei beachtet werden bzw. ist dabei verboten.

Danke im Voraus für Antworten.
Grüße aus Wien
Helmut

Hallo Helmut

Es gibt auf der HP

  1. private Photos von S

wenn S diese selber gemacht hat, hat er das Urheberrecht.

  1. Bühnenphotos diverser Theateraufführungen von S

Da liegen die Urheberrechte beim betreffenden Fotografen.

  1. Klangbeispiele seiner Sprechkunst, nämlich gesprochene
    Texte z.B. noch lebender Autoren.

Da liegen die Urheberrechte bei den Autoren.

  1. Klangbeispiele seiner Sangeskunst, nämlich Lieder / Stücke
    aktueller Musiker (z.B. eine Coverversion eines Paul
    Mcartney-Songs).

Da liegen die Urheberrechte bei den Komponisten/Textern.

Du siehst, dass in den Punkten 2 - 4 Urheberrechte tangiert werden. Normalerweise müssen Nutzungsrechte bezahlt werden. Da hilft nur nachfragen.

Gruss
Heinz

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