Muss man bei der GEMA die Klavierbegleitungen (aus einem Klavierbuch) anmelden für Lieder, die an einem öffentlichen Konzert auswendig gesungen werden?
Hallo,
wenn die Begleitung ein eigenes Werk darstellt, dann Ja!
Auswendig oder nicht ist irrelevant.
Grüße
Capman42
Vielen Dank für die Antwort. Das bedeutet dann für mich, dass ich der GEMA melden muss aus welchem Buch (Verlag) ich die Begleitungen der Weihnachtslieder spiele. Die W-Lieder werden von Gästen nur anhand von Texten gesungen.
LG
Hi!
Das kommt darauf an! Sind das alte Volkslieder? (Leise Rieselt der Schnee… usw) Sind die Klavierbegleitungen soweit eigenständig, dass diese die nötige geistige Schöpfungshöhe darstellen?
Sind es alte W-Lieder, und stink normale einfache Begeleitungen (keine Bearbeitungen/Arrangement), sollte es idR ohne Zahlung abgehen, aber anmelden würde ich die Lieder auf jeden Fall. Nicht das später einer kommt und meint es wäre was gewesen…
In welchem Rahmen spielst Du die Lieder?
Gruß
Florian
Hallo, Florian!
Die Lieder werden in einem Altenheim vorgetragen. Es handelt sich um O Tannenbaum, Süßer die Glocken… und O du fröhliche. Aus dem Buch „Weihnachtliche Tastenträume“ wunderschöne einfache Klavierbegleitung.
Das kleine Konzert ansich ist angemeldet nur diese Lieder eben nicht.
Gruß Gina
Sorry, diese Lieder werden nicht vorgetragen sondern alle können/dürfen mitsingen.
Hai!
Ich würde die Stücke melden, Punkt. Alles weitere müsstest Du im Rechtsfragen-Brett klären, oder mit der GEMA selbst: „Isch will auf einer W-Feier folgende Stücke spielen: „…“, „…“ und „…“. Was muss ich dabei beachten?“
Gruß
Florian
Hallo!
Ich habe mich jetzt zunächst mal an den Musikverlag gewandt, alles andere wird sich dann klären. Danke und schönes WE
GINA
In diesem Fall…
…musst Du gar nichts machen.
Diese Werke sind frei und die Begleitung ist nicht
urheberrechtlich schützbar.
Spiel die Lieder und mach Dir keine Sorgen.
Vergiss den Verlag!
Wie gesagt: Diese werke sind frei!
Schöne Feier
Capman42
Das beruhigt mich.
DANKE. Gruß GINA
hier das Schreiben des Verlages
Sehr geehrte Frau…
vielen Dank für Ihre freundliche Anfrage. Sie würden uns einen großen Gefallen tun, wenn Sie eine Liste mit den Werken (mit Angabe der BearbeiterInnen), die gespielt werden, an die GEMA senden. Ansonsten wird der Betrag, der vom Veranstalter an die GEMA bezahlt wird, in einen großen Topf geworfen, der wiederum an die großen Verleger ausgeschüttet wird, und dazu gehören wir leider nicht. Die Bearbeiterin der Weihnachtslieder, Frau Terzibaschitsch, würde gar kein Geld erhalten. Leider ist das alles nicht sehr gerecht.
Nochmals danke und Ihnen alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Sieblitz
Verlagsleitung