Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich des Urheberrechtes von Gesetzestexten. Ich bin Musiker und habe einen Artikel aus dem französischen Strafgesetzbuch, dem „Code Penal“ in Musik verwandelt, genauer in so eine Art Chanson (keine Veränderungen daran vorgenommen, nicht gekürzt, eins zu eins übernommen). Der Witz ist, dass sich der Text ernsthaft reimt. Darf ich das? Bzw. dürfte ich damit auftreten? Ich dachte mir, wahrscheinlich werden Texte aus Gesetzen evtl. gar keinem Copyright unterliegen, da sie ja jedermann zugänglich und verbreitbar sein sollten. Aber ob das wirklich so ist, und vor allem: ob das in Frankreich so ist… weiß ich leider nicht. Falls Sie mir keine sichere Antwort geben können, wäre ich auch schon dankbar für einen Tipp, wo ich das am besten herausfinde.
Viele Grüße
Shakerunner