Urheberrecht Gesetzestexte

Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich des Urheberrechtes von Gesetzestexten. Ich bin Musiker und habe einen Artikel aus dem französischen Strafgesetzbuch, dem „Code Penal“ in Musik verwandelt, genauer in so eine Art Chanson (keine Veränderungen daran vorgenommen, nicht gekürzt, eins zu eins übernommen). Der Witz ist, dass sich der Text ernsthaft reimt. Darf ich das? Bzw. dürfte ich damit auftreten? Ich dachte mir, wahrscheinlich werden Texte aus Gesetzen evtl. gar keinem Copyright unterliegen, da sie ja jedermann zugänglich und verbreitbar sein sollten. Aber ob das wirklich so ist, und vor allem: ob das in Frankreich so ist… weiß ich leider nicht. Falls Sie mir keine sichere Antwort geben können, wäre ich auch schon dankbar für einen Tipp, wo ich das am besten herausfinde.

Viele Grüße
Shakerunner

Hallo Shakerunner,

nach deutschem Recht darf man Gesetzestexte öffentlich rezitieren und verbreiten. „§5 UrhG Absatz 1: Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz“. Ob das französische Urheberrecht das genauso sieht entzieht sich leider meiner Kenntnis.

Es ist richtig, dass Gesetzestexte keinen Urheberrechtsschutz geniesen. Ob das in Frankreich
genau so gehandhabt wir weiß ich nicht. Kann mir aber auch nicht vorstellen dass dies anders ist als in Deutschland. Aber unabhängig davon; ich würde mir in diese Fall überhaupt keinen Kopf machen, denn deine Idee diese Texte in ein Chanson zu verwandeln, genießt eigenen Urhebrrechtsschutz, da nach meinem dafürhalten ein neues Werk entsteht.

Gruß
Formator

Hallo Shakerunner,

Gute Frage, und vermutlich ein witziges Projekt! Kann mir das sogar ein bisschen vorstellen… Viel Glück damit.

Also, dass der Wortlaut des Code pénal urheberrechtlich geschützt ist, kann ich mir nur schwer denken. Wen man da fragen könnte, um sich Sicherheit zu verschaffen? Evtl. bei (einem deutschen) Gericht anrufen, die haben doch einmal pro Woche so einen „Richtertag“, wo man gratis Auskunft bekommt. Ist jedenfalls hier in Österreich so, und ich glaube, das gibt’s auch in D.

Evtl. hast du die Frage ja auch mehreren Leuten gestellt. Tut mir leid, dass ich nichts Genaueres weiß.

verbrecherische Grüße
Werner