Urheberrecht: Gilt da schon die Öffentlichkeit?

Hallo an Alle,

wenn ein User im Internet ein Bild findet und dieses auf seinen Rechner herunterlädt, dürfte er keinerlei Probleme bekommen, wenn er dieses Privat nutzt (z.B. als Bildschirmschoner oder als Ausdruck für sein Wohnzimmer), Das gilt als Privatkopie.
Zwar ist das Werk noch immer urheberrechtlich geschützt, aber er präsentiert es ja nicht der Öffentlichkeit, Anders sieht es aus, wenn er das Bild wieder im Netz verbreitet, ohne den Rechteinhaber gefragt bzw. dessen Einverständnis erhalten zu haben.
Wie aber schaut es aus, wenn er das Bild auf einen Briefumschlag druckt und mit diesem einen Brief verschickt. Auch wenn der Brief privat ist, so bekommen doch einige (dem Absender fremde) Menschen den Umschlag zu sehen. Nur: zählt das schon als Öfffentlichkeit? Oder greift da noch immer die Privatkopie?

Neugierige Grüße und schon einmal Danke im Voraus
Michael Vogl

Hallo,

wirklich interessanter Denkansatz. Ich hab mich mal ein wenig im Internet belesen und folgendes gefunden:

„Man darf die Kopien nicht verbreiten, das heißt, nicht an jedermann verteilen oder jedem anbieten. Sollte z.B. der Sohn die DVD zum Tausch Mitschülern anbieten, die er nicht gut kennt, ist bereits das nicht erlaubt(BGH GRUR 1991, S. 316) und deren Verwendung in Tauschbörsen (Filesharingbörsen) erst recht nicht.“

Außerdem besagt der Paragraph 53 vom Urheberrechtsgesetz in Absatz 2:

Dies gilt im Fall des Satzes 1 Nr. 2 nur, wenn zusätzlich

  1. die Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung vorgenommen wird oder
  2. eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet […]

Ich denke also, dass das wohl stimmen mag und man es dann darf.

LG Marie