Hallo Freunde,
wie ist das mit dem Urheberrecht in I-Net geregelt?
Angenommene Situation:
- Fall
Person A kopiert aus einem Buch einen Text (einscannen) und läßt ihn via OCR-Software umwandelt und stellt Ihn auf seine Seite. - Fall
Person B schreibt aus einem Buch einen Text ab und stellt ihn unverändert auf seiner Seite ins I-Net. - Fall
Person C schreibt einen Text aus einem Buch ab und verändert ihn geringfügig (Formulierungen, Satzbau). Der Inhalt ist aber identisch mit dem des Buches und stellt den Text auf seine Seite.
Welcher dieser drei Fälle ist urheberrechtlich sauber?
Wann muß eine Quellenangabe vorgenommen werden und wann nicht?
Wie muß diese Quellenangabe aussehen?
Wann muß wer um Erlaubnis für die Veröffentlichung gefragt werden?
Ist das ganze vielleicht auch vom Inhalt selbst abhängig, allgemein bekannte Informationen aus der Geschichte gegenüber bspw. Tatsachenberichten?
Vielen Dank für Eure Hilfe Dobbs