Urheberrecht im Internet

Hallo Freunde,
wie ist das mit dem Urheberrecht in I-Net geregelt?
Angenommene Situation:

  1. Fall
    Person A kopiert aus einem Buch einen Text (einscannen) und läßt ihn via OCR-Software umwandelt und stellt Ihn auf seine Seite.
  2. Fall
    Person B schreibt aus einem Buch einen Text ab und stellt ihn unverändert auf seiner Seite ins I-Net.
  3. Fall
    Person C schreibt einen Text aus einem Buch ab und verändert ihn geringfügig (Formulierungen, Satzbau). Der Inhalt ist aber identisch mit dem des Buches und stellt den Text auf seine Seite.

Welcher dieser drei Fälle ist urheberrechtlich sauber?
Wann muß eine Quellenangabe vorgenommen werden und wann nicht?
Wie muß diese Quellenangabe aussehen?
Wann muß wer um Erlaubnis für die Veröffentlichung gefragt werden?
Ist das ganze vielleicht auch vom Inhalt selbst abhängig, allgemein bekannte Informationen aus der Geschichte gegenüber bspw. Tatsachenberichten?

Vielen Dank für Eure Hilfe Dobbs

Hallo,

in allen deinen drei Fällen muss die Genehmigung des Autors vorliegen, wenn es sich bei dem Text nicht nur um ein Zitat im Zusammenhang eines eigenen Werkes handelt. In der dritten Fallgestaltung dürfte die von dir genannte Bearbeitungsform noch nicht ausreichen um von einer zulässigen Bearbeitung im rechtlichen Sinn zu sprechen. Hier sind die Grenzen aber natürlich fließend. Notwendig wäre aber auf jeden Fall eine gewisse eigene Schöpfungshöhe, und die erfordert schon mehr als nur das Umstellen des Satzbaus, etc.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

in allen deinen drei Fällen muss die Genehmigung des Autors
vorliegen, wenn es sich bei dem Text nicht nur um ein Zitat im
Zusammenhang eines eigenen Werkes handelt.

Eine Ausnahme wäre, wenn der Autor schon seit über 70 Jahren tot ist - dann ist das Werrk gemeinfrei.

LG
Stuffi