vielleicht kann mir jemand von euch knapp zusammenfassen, wie weit das Urheberrecht in der EU noch „national“ ist und wie weit es inzwischen europaweit harmonisiert wurde. Konkret geht es um einen Vergleich Frankreich/Deutschland. Wie weit unterscheidet sich das Urheberrecht in beiden ländern (noch)?
suchst du eher rechtsvergleichend nationales Recht, oder eher in Richtung Internationales Recht? Im Bereich des internationalen Rechts ist das Berner Übereinkommen über den Schutz geistigen Eigentums von 1948(?) einschlägig, dem sowohl Deutschland als auch Frankreich beigetreten sind.
Nationalrechtlich würde ich mal darauf tippen (ohne jetzt konkret nachgelesen zu haben), dass das Urheberrecht in beiden Ländern vermutlich ziemlich ähnlich aufgebaut sein dürfte, da es sich um zwei Civil-Law Rechtssysteme handelt und nach dem Berner Übereinkommen in allen Vertragsstaaten zumindest ein einheitlicher Mindeststandard gewährleistet wird.
Gruß vom Wiz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]