In bestimmten Videoportalen wird immer wieder erwähnt, dass man gegen mögliche Urheberrechte nicht verstoßen soll. Allerdings werden Videos, in denen die Hintergrundmusik (auf die es ja im Falle von fremden Quellen ein Urheberrecht gibt) beschnitten bzw. bearbeitet wurde, gelöscht. Videos, bei denen die Musik in voller Länge hinzugefügt wurde, bleiben jedoch unangetastet. Kann man daraus folgern, dass man Musik in die eigenen Videos einbauen und diese Videos veröffentlichen darf, insofern man die Musik nicht bearbeitet und ggf. Urheber und Titel nennt? Oder ist es einfach zufall, dass Videos mit Musik in voller Länge unangetastet bleiben?
Hallo Gordin.
das deutsche Urheberrecht gilt IMMER! Vielleicht irritiert es, dass das Internet nunmal international ist und hierdurch verschiedene Massstäbe benutzt zu werden scheinen (War das jetzt deutsch? - egal).
Aber im deutschen Recht bleibt das Urheberrecht massgebend. Kein Weg daran vorbei.
Gruß!
Horst